Denn zu viel Wasser auf einmal verursacht im Bach hydraulischen Stress. Gewässertypische Lebensgemeinschaften könnten dauerhaft geschädigt werden. Die behördlichen Auflagen sehen deshalb die genannten baulichen Maßnahmen vor, die bis Ende 2024 umgesetzt werden sollen. Daran geknüpft ist die Genehmigung des Allgemeinen Kanalisationsplans (AKP) als Grundlage für eine neue wasserrechtliche Erlaubnis. Es wird davon ausgegangen, dass die Maßnahme förderfähig ist.
Auch kleiner Puffer für Starkregenereignisse
Streng genommen gehe es hierbei um einen Verstoß gegen die Gesetze, erklärte Markus Biechele, Inhaber des gleichnamigen Planungsbüros, den Sachverhalt. Er war in die Gemeinderatssitzung eingeladen worden, nachdem der Technische Ausschuss das Bauwerk abgelehnt hatte. Der Ingenieur betonte, wie schon im Technischen Ausschuss Ralf Argast vom städtischen Bauamt, dass es sich nicht um eine Hochwasserschutzmaßnahme handele, allerdings habe man bei der Dimensionierung der Becken auch einen gewissen Puffer für die häufiger auftretenden Starkregenereignisse eingebaut.