Kandern Umweltauflage „nicht finanzierbar“

Alexandra Günzschel
Im Kanderner Ortsteil Feuerbach fließt mitunter zu viel Regenwasser in den Feuerbach. Foto: Alexandra Günzschel

Beschluss: Gemeinderat lehnt Rückhaltebecken für Feuerbach ab / Weitere Vorgaben werden befürchtet

Eigentlich führt kein Weg daran vorbei: Bei Regenereignissen, wie sie durchschnittlich einmal im Jahr vorkommen, fließt im gleichnamigen Ortsteil von Kandern zu viel Wasser zu schnell in den Feuerbach. Eine behördliche Auflage besagt deshalb, dass die Einleitungen gedrosselt werden müssen. Doch wie auch schon der Technische Ausschuss hat nun der Gemeinderat die dafür vorgeschlagene Maßnahme abgelehnt.

Von Alexandra Günzschel

Kandern. Eigentlich sollte nur darüber abgestimmt werden, ob eine Lösung mit einem Rückhaltebecken oder alternativ mit zwei Becken umgesetzt werden soll. Doch schnell entwickelte sich eine Grundsatzdiskussion darüber, dass dies nur der Anfang vieler ähnlicher Maßnahmen sei, die im Zuge des Generalentwässerungsplans (GEP) noch umgesetzt werden müssten. Viele Ratsmitglieder wussten einfach nicht, wo das Geld dafür herkommen soll. Vor allem deshalb stimmten sie dagegen.

Von der Stadtverwaltung und dem Ingenieurbüro biechele infra consult wird die günstigere Variante mit einem Becken und ermittelten Baukosten in Höhe von 453 000 Euro favorisiert. Diese Lösung würde auch einen geringeren Unterhaltungsaufwand sowie einen geringeren Flächenverbrauch bedeuten. Für die Zweibeckenlösung wurden Baukosten in Höhe von 531 100 Euro errechnet. Allerdings wäre der Rückhalteeffekt auch etwas besser. Am Ende sollen nicht mehr als 50 Liter pro Sekunde aus dem Siedlungsbereich in den Bach fließen.

Andere Lösungen wurden aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen zu starker Eingriffe in die Landschaft schon im Vorfeld verworfen. Langfristig könnten mehr Dachbegrünungen sowie ein Rückgang an versiegelten Flächen helfen. Doch gefragt ist nun eine schnelle Lösung.

Denn zu viel Wasser auf einmal verursacht im Bach hydraulischen Stress. Gewässertypische Lebensgemeinschaften könnten dauerhaft geschädigt werden. Die behördlichen Auflagen sehen deshalb die genannten baulichen Maßnahmen vor, die bis Ende 2024 umgesetzt werden sollen. Daran geknüpft ist die Genehmigung des Allgemeinen Kanalisationsplans (AKP) als Grundlage für eine neue wasserrechtliche Erlaubnis. Es wird davon ausgegangen, dass die Maßnahme förderfähig ist.

Auch kleiner Puffer für Starkregenereignisse

Streng genommen gehe es hierbei um einen Verstoß gegen die Gesetze, erklärte Markus Biechele, Inhaber des gleichnamigen Planungsbüros, den Sachverhalt. Er war in die Gemeinderatssitzung eingeladen worden, nachdem der Technische Ausschuss das Bauwerk abgelehnt hatte. Der Ingenieur betonte, wie schon im Technischen Ausschuss Ralf Argast vom städtischen Bauamt, dass es sich nicht um eine Hochwasserschutzmaßnahme handele, allerdings habe man bei der Dimensionierung der Becken auch einen gewissen Puffer für die häufiger auftretenden Starkregenereignisse eingebaut.

Martin Greiner, Gemeinderat und Ortsvorsteher in Feuerbach, wies darauf hin, dass der Feuerbach momentan eher Gefahr laufe, auszutrocknen. Heike Neudecker bedauerte, dass man Dachbegrünungen und Retensionsflächen nicht schon vorher konsequenter umgesetzt habe. „Das holt uns jetzt ein.“ Nicht als Statement gegen die Wasserökologie wollte Gabriele Weber ihre Enthaltung gewertet wissen. „Man hat uns nur zwei Alternativen vorgesetzt, von denen nur eine Sinn macht“, kritisierte sie. Alle anderen, die sich zu Wort meldeten, verwiesen auf die fehlende Finanzierbarkeit.

Mit zehn Gegenstimmen, fünf Enthaltungen und drei Ja-Stimmen fiel die Ablehnung am Ende deutlich aus. Der Technische Ausschuss hatte zuvor mit fünf Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen gegen die Umsetzung der Auflage gestimmt.

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