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Kandern Wer bestimmt den Wert von Grund und Boden?

Weiler Zeitung
Die Stadt Kandern wird Kompetenzen abgeben müssen. Foto: Alexandra Günzschel Foto: Weiler Zeitung

Verwaltungsausschuss: Gremium spricht sich für Bildung eines interkommunalen Gutachterausschusses aus

Kandern (ag). Der Verwaltungsausschuss der Stadt Kandern hat sich bei einer Gegenstimme und sechs Ja-Stimmen für die Bildung eines interkommunalen Gutachterausschusses unter Federführung der Stadt Weil am Rhein ausgesprochen. Es handelt sich um einen Empfehlungsbeschluss. Die endgültige Entscheidung wird der Gemeinderat treffen.

Vor dem Beschluss konnte das Gremium seine Fragen an Elke Nonnenmacher, Leiterin des Rechts- und Ordnungsamts der Stadt Weil am Rhein, richten, die bei der Sitzung zugegen war.

Eine echte Wahl hat die Stadt Kandern nicht. Denn wie viele der bisherigen Gutachterausschüsse auf kommunaler Ebene ist auch Kandern zu klein, um die rechtlich geforderte ausreichende Datengrundlage zur Ermittlung der Bodenrichtwerte zustande zu bekommen. 1000 Kauffälle, so die Vorgabe, sollten einer Kaufpreissammlung schon zugrunde liegen.

Geplant ist deshalb ein gemeinsamer Gutachterausschuss für Weil am Rhein, Kandern, Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Malsburg-Marzell, Schliengen sowie die Kommunen im Vorderen Kandertal.

Im November 2019 hatte der Gemeinderat der Stadt Kandern die Entscheidung vertagt. Das Gremium wollte erst genauere Informationen haben. Im vergangenen September wurde Bürgermeisterin Simone Penner damit beauftragt, die Vertragsgestaltung mit den anderen Kommunen auszuhandeln. Mittlerweile sind die Bedingungen weitgehend bekannt.

Insbesondere aus den Kanderner Ortsteilen heraus wurde immer wieder die Befürchtung geäußert, dass externen Gutachtern die notwendige Ortskenntnis fehlen könnte. Um diesen Verlust an lokalem Sachverstand auszugleichen, hat man sich darauf geeinigt, dass alle beteiligten Gemeinden im Ausschuss zwei Sitze erhalten sollen. Zusätzlich können zwei weitere Personen als Vertreter der regulären Mitglieder benannt werden.

Für den gemeinsamen Gutachterausschuss sollen zweieinhalb Stellen neu geschaffen werden. Eine Refinanzierung erfolgt zum Teil über die Gebühren für die Wertgutachten. Die Kostenverteilung richtet sich nach der Einwohnerzahl der einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für diese Regelung, so wurde beschlossen, kann nach drei Jahren eine Änderung beantragt werden.

Die Stadt Kandern rechnet mit jährlichen Kosten in Höhe von etwa 33 000 Euro für die Arbeit des gemeinsamen Gutachterausschusses. Schwankungen sind unter anderem aufgrund der Anzahl der Wertgutachten möglich.

Die Zusammenlegung der bisher kleinteilig organisierten Gutachterausschüsse ist auch vor dem Hintergrund der Grundsteuerreform zu sehen. Bis zum Jahr 2025 muss für eine Erhebung der Grundsteuer eine Neubewertung der Grundstücke erfolgt sein. Hierfür wiederum ist eine rechtskräftige Ermittlung der Bodenrichtwerte ein entscheidender Parameter.

Grundsteuereinnahmen könnten wegbrechen

Die Stadt Kandern erzielte vergangenes Jahr eine knappe Million Euro durch die Grundsteuer. Ohne rechtskräftig errechneten Grundsteuerwert würden diese Einnahmen im Jahr 2025 komplett wegbrechen.

Der interkommunale Gutachterausschuss soll deshalb möglichst bald loslegen können. Noch in diesem Jahr will man das notwendige Personal dafür gewinnen.

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