Insbesondere aus den Kanderner Ortsteilen heraus wurde immer wieder die Befürchtung geäußert, dass externen Gutachtern die notwendige Ortskenntnis fehlen könnte. Um diesen Verlust an lokalem Sachverstand auszugleichen, hat man sich darauf geeinigt, dass alle beteiligten Gemeinden im Ausschuss zwei Sitze erhalten sollen. Zusätzlich können zwei weitere Personen als Vertreter der regulären Mitglieder benannt werden.
Für den gemeinsamen Gutachterausschuss sollen zweieinhalb Stellen neu geschaffen werden. Eine Refinanzierung erfolgt zum Teil über die Gebühren für die Wertgutachten. Die Kostenverteilung richtet sich nach der Einwohnerzahl der einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für diese Regelung, so wurde beschlossen, kann nach drei Jahren eine Änderung beantragt werden.
Die Stadt Kandern rechnet mit jährlichen Kosten in Höhe von etwa 33 000 Euro für die Arbeit des gemeinsamen Gutachterausschusses. Schwankungen sind unter anderem aufgrund der Anzahl der Wertgutachten möglich.