Die ins Auge gefasste Fläche wurde bereits früher als Betriebs- und Lagerfläche genutzt und sei als gewerbliche Fläche vorgeprägt. Im nördlichen Teil der Betriebsfläche soll darüber hinaus eine kleine gemischte Baufläche entstehen. Insgesamt könnten mit dem Vorhaben bestehende Flächenpotenziale im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sinnvoll ausgenutzt werden.
Ein Umweltbericht und eine artenschutzrechtliche Untersuchung des Büros Kunz GaLaPlan liegen bereits vor. Danach hat die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplans keine wesentlichen Umweltauswirkungen. Die nördlich benachbarte Biotopfläche werde nicht tangiert.
Auch ein Lärmschutzgutachten liege vor, nachdem keine unzulässige Lärmbelästigung befürchtet werden müsse, wenn die Arbeiten auf dem Gelände auf die Zeit von 6 bis 20 Uhr konzentriert blieben.