Kandern Zukunft von Betrieb sichern

Weiler Zeitung
Die Firma Kern darf ihre Betriebsfläche erweitern. Dafür zumindest hat nun der Gemeinsame Ausschuss Kandern/Malsburg-Marzell grünes Licht gegeben. Foto: Alexan-dra Günzschel Foto: Weiler Zeitung

Beschluss: Teilbereich der ehemaligen Tongrube Ost Kandern wird zu Gewerbefläche

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Kandern/Malsburg hat sich am Mittwoch im Rathaus Malsburg unter der Leitung von Kanderns Bürgermeister Christian Renkert dafür ausgesprochen, einen Teilbereich der ehemaligen Tongrube Ost in Kandern als Gewerbefläche zu entwickeln.

Von Rolf-Dieter Kanmacher

Kandern/Malsburg. Einzelheiten dazu stellte Stadtplanerin Birgit Auzinger vom Planungsbüro „Stadtbau Lörrach“ vor. Der geplante Änderungsbereich ist Teil einer ehemaligen Abbaufläche für Tonerde, die Grube wurde im Mai 1998 stillgelegt.

Vor einigen Jahren hat der derzeitige Eigentümer das betreffende Grundstück gekauft und im Januar 2014 auch durch die Baurechtsbehörde den Bau einer Pkw-Unterstellhalle im Plangebiet genehmigt bekommen. Um die Zukunftsfähigkeit des vorwiegend im Sektor Tiefbau tätigen Betriebs (Firma Kern) zu sichern – vorhandene Betriebsflächen in Riedlingen wurden als zu klein und nicht vergrößerbar bezeichnet – soll nun die Betriebsfläche in Kandern erweitert und planungsrechtlich durch einen Bebauungsplan gesichert werden.

Verwiesen wurde in der Sitzung von Renkert auch darauf, dass gewerbliche Bauflächen in Kandern kaum verfügbar seien. Deshalb stelle die Folgenutzung der Abbaufläche „Tongrube“ die zurzeit einzige Möglichkeit dar, den Betrieb in Kandern fortzuführen.

Die ins Auge gefasste Fläche wurde bereits früher als Betriebs- und Lagerfläche genutzt und sei als gewerbliche Fläche vorgeprägt. Im nördlichen Teil der Betriebsfläche soll darüber hinaus eine kleine gemischte Baufläche entstehen. Insgesamt könnten mit dem Vorhaben bestehende Flächenpotenziale im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sinnvoll ausgenutzt werden.

Ein Umweltbericht und eine artenschutzrechtliche Untersuchung des Büros Kunz GaLaPlan liegen bereits vor. Danach hat die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplans keine wesentlichen Umweltauswirkungen. Die nördlich benachbarte Biotopfläche werde nicht tangiert.

Auch ein Lärmschutzgutachten liege vor, nachdem keine unzulässige Lärmbelästigung befürchtet werden müsse, wenn die Arbeiten auf dem Gelände auf die Zeit von 6 bis 20 Uhr konzentriert blieben.

Nach den Planungen wird im neuen Baugebiet die gewerbliche Fläche einen Hektar umfassen, die gemischte Baufläche 0,1 Hektar und die verbleibende Grünfläche (als Ausgleichsmaßnahme) 0,4 Hektar.

Der Ausschuss folgte den Ausführungen der Fachfrau und beschloss einstimmig, den Flächennutzungsplan punktuell im Parallelverfahren zu ändern sowie damit einhergehend die Durchführung der Voranhörung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange.

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