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Kandertal Drei Gebäude ohne Sanierungsmittel

Markus Adler
Die Stadtkirche in Kandern steht aktuell auf „gelb“. Foto: zVg/ov

Der evangelische Kirchenbezirk Markgräflerland legt fest, welche Gebäude noch erhaltenswert sind.

Auch das Kandertal ist von möglichen Strukturveränderungen der evangelischen Kirchengemeinden betroffen. Der evangelische Kirchenbezirk Markgräflerland ist dabei der Frage nachgegangen, welche Räume in Zukunft noch gebraucht werden, um als Kirche nahe bei den Menschen zu sein und inhaltlich zu gestalten – mit einer langfristigen Perspektive von um das Jahr 2032.

Hintergrund sind die geringer werdenden Ressourcen nach Kirchenaustritten, demographischem Wandel, sinkenden Steuererlösen und steigenden Ausgaben. Allein im Markgräflerland gibt es 114 Kirchen und Gemeindehäuser, sodass es der Landeskirche notwendig erschien, eine Prioritätenliste zu erarbeiten, was künftig noch unterhalten werden kann und was nicht.

Eigentümer der Gebäude ist aber in der Regel nicht die Landeskirche, sondern die evangelische Kirchengemeinde vor Ort. Trotzdem spielen Gelder der Landeskirche insbesondere bei größeren Investitionen eine große Rolle, da die finanzielle Leistungsfähigkeit der kleineren Gemeinde für solche Investitionen selbst bei einer Kreditaufnahme allein nicht ausreicht. Der Bezirkskirchenrat musste aufgrund der Vorgaben die Weichen für alle Kirchengemeinden stellen und eine Entscheidung nach einem farblichen Code zwischen Rot, Gelb, Grün und Hellgrün treffen. Wegen der begrenzten Ressourcen wurde beschlossen, 30 Prozent aller Gebäude als „Rot“ einzustufen und 30 Prozent als „Grün“.

„Rot“ bedeutet, dass für diese Gebäude künftig bei Baumaßnahmen keine Mittel der Landeskirche aus der zentralen Bauförderung mehr bewilligt werden können. Das bedeutet nicht, dass die Kirchengemeinde gezwungen ist, das Gebäude langfristig aufzugeben.

Der ganze Prozess dauerte mehr als zwei Jahre und wurde in vielen Beteiligungsschritten bis hinunter zur Gemeindeebene abgestimmt, heißt es in einer Pressemitteilung des evangelischen Kirchenbezirks Markgräflerland. Es gab keine Einsprüche, heißt es. Allerdings sind viele der damit verbundenen Fragen im Prozess noch offen – ob und wie künftig „rot“ eingestufte Gebäude erhalten werden können, ob sie eventuell zentral vermarktet und verkauft werden sollen, wie es mit energetischen Sanierungen aussieht und wie es um Gebäude bestellt ist, die unter Denkmalschutz stehen.

Hellgrün, Grün, Gelb oder Rot als Code für Zukunft

Für künftige Baumaßnahmen muss die betreffende Kirchengemeinde bei „rot“ zukünftig alleine aufkommen. Das betrifft 34 Gebäude, davon zwölf Kirchen, 29 sind im gelben Bereich (abhängig von der Finanzentwicklung) und 23 im grünen Bereich, die auch in Zukunft auf jeden Fall erhalten werden sollen.

Ob bei einer geplanten Baumaßnahme die langfristige Finanzierung gesichert ist, wird der Evangelische Oberkirchenrat im Zuge des konkreten Genehmigungsverfahrens der Baumaßnahme überprüfen.

„Grün“ bedeutet, dass die Kirchengemeinde für dieses Gebäude auch künftig aus zentralen Mitteln Baufördermittel bei Baumaßnahmen beantragen und auf Basis der bestehenden rechtlichen Regelungen erhalten kann. Über die Kategorisierung gelber Gebäude wird später entschieden.

Drei kirchliche Gebäude im Kandertal stehen auf „Rot“

Als „Rot“ eingestuft wurde der Michaelssaal im Gemeindehaus Wittlingen, das Gemeindehaus in Binzen und die Kirche unserer Lieben Frau in Kandern-Wollbach. Auf „Grün“ gestellt wurde das Gemeindehaus Schallbach. Die weitaus meisten kirchlichen Gebäude im Kandertal verbleiben im gelben, also noch nicht entschiedenen Bereich – es handelt sich um sieben Gemeindehäuser und Kirchen. Es sind die Hilariuskirche in Sitzenkirch, das Gemeindehaus in Malsburg-Marzell, die Stadtkiche St. Clemens in Kandern, die Marienkirche in Riedlingen, das Gemeindehaus in Wollbach, das Gemeindehaus in Rümmingen und die Laurentiuskirche in Binzen.

Die Kanderner Stadtkirche Sankt Clemens ist ein komplizierter Fall, da hier Land, politische Gemeinde und Kirchengemeinde nach bestimmten individuellen Kriterien zuständig sind. Konkret heißt dass für Kandern auch, das das geplante Gemeindehaus als Anbau an die Kirche gebaut werden kann, dass aber die genaue Zukunft der Kirche von komplizierten Aushandlunsgprozessen mit den beteiligten Kräften abhängig sein wird.

Die als „hellgrün“ klassifizierten Gebäude werden zu 70 Prozent vom Land oder der politischen Gemeinde unterhalten und sind daher nicht von dieser innerkirchlichen Klassifizierung betroffen.

Im Kandertal sind dies unter anderem die Michaelskirche in Kaltenbach, die Martinskirche Malsburg-Marzell, die Nikolauskirche in Vogelbach, die Johanniterkirche in Feuerbach, die St. Matthiaskirche in Tannenkirch, die Kirche St. Cyriakus und Mauritius, die Jakobuskirche in Rümmingen, die Peter- und Paulkirche in Schallbach und die Michaelskirche in Wittlingen.

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