Da im neuen Baugebiet in Niedertegernau Nachverdichtungen ermöglicht und aktuelle Bauanträge berücksichtigt werden sollen, wurden im Bebauungsplan folgende neue Festsetzungen getroffen: Drei Wohneinheiten (statt zwei) sind zulässig; Nebenanlagen, Garagen und Garageneinfahrten werden nicht mehr zwingend festgesetzt; Stellplätze sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig; auch freistehende Garagen sind zulässig und die Höhe der Böschungen und Abgrabungen wird neu geregelt.
Weiter wird die Zulässigkeit von Dachgauben neu geregelt; Dachvorsprünge von 0,60 Metern sind nicht mehr erforderlich; Flachdächer bei Garagen sind möglich, wenn sie begrünt werden; Regelungen zum Einsatz von Solarenergie sind neu hinzugekommen. Auzinger erklärte, dass die neuen Festsetzungen auf die aktuellen Bedürfnisse der Bürger Rücksicht nehmen und verhindern sollen, dass Bauanträge zu Beginn der Bebauung mit zahlreichen Freistellungen eingereicht werden.