Kleines Wiesental Gebühren werden erhöht, teilweise sogar verdoppelt

Markgräfler Tagblatt
Die Kosten für einen Gräberkauf werden stark angehoben.                                                                                              Foto: Archiv Foto: Markgräfler Tagblatt

Friedhofsatzung: Gemeinderatsbeschluss zur besseren Kostendeckung

Die „Satzung zur ersten Änderung der Friedhofsatzung der Gemeinde Kleines Wiesental“ wurde bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung beschlossen. Fortan muss der Bürger mit drastischen Kostenerhöhungen bei Bestattungen rechnen.

Von Dirk Friberg

Kleines Wiesental. Die Kosten haben sich in einzelnen Punkten mehr als verdoppelt. So kostet die Aufstellung eines Grabmals künftig 30 Euro (bisher 20 Euro), die Benutzung der Friedhofshalle (Aussegnungshalle) wird künftig doppelt so teuer: Für die ersten drei Tage zahlt man nun 120 Euro (bisher 60 Euro); jeder weitere angefangene Tag für eine Leichenzelle/Kühlzelle wird nun mit 30 Euro (bisher 20 Euro) berechnet.

Besonders teuer wird es bei Begräbnissen. Die Bestattung selbst wird rund ein Drittel teurer: Für Personen von mehr als zehn Jahren hat man statt wie bisher 500 nun 650 Euro zu zahlen, und bei Personen unter zehn Jahren 400 statt 300 Euro.

Besonders kostspielig wird es, wenn man den Verstorbenen in einem Reihengrab bestatten lassen möchte: Hier muss man künftig mehr als das Doppelte bezahlen. Die Kosten für die Bestattung von Personen über zehn Jahren sind auf 400 Euro (anstatt wie bisher 150 Euro) gestiegen, und für Verstorbene unter zehn Jahren kostet dies anstatt der bisherigen 75 künftig 200 Euro.

Bürger müssen mehr bezahlen

Auch für ein Urnenreihengrab gilt dies: Für über zehn Jahre alte Verstorbene kostet dieses anstatt der bisherigen 130 nun 350 Euro, und für Verstorbene unter zehn Jahren 150 Euro statt wie bisher 60 Euro. Wählt man eine Einzelgrabfläche, erhöhen sich auch hier die Kosten um die Hälfte. Sie betragen nun für ein Wahlgrab 900 Euro (bisher 600 Euro), für ein Urnenwahlgrab 450 Euro (bisher 300 Euro). Einzig die Kosten für die Bestattung von Früh- und Totgeburten sowie für die Urnenbeisetzung in einem halbanonymen Gräberfeld sind unverändert geblieben. Grund für die drastischen Erhöhungen ist die Tatsache, dass die bisherige Satzung zuletzt 2013 geändert wurde und eine angestrebte Kostendeckung von 70 Prozent (erforderlich für eine Bewilligung von Förderungen aus dem Ausgleichsstock) in den vergangenen Jahren bei Weitem nicht erreicht wurde.

In fast allen Fällen wurden nicht mal 60 Prozent erreicht. So wurde bei einer Prüfung im Herbst 2016 nur ein 54-prozentiger Kostendeckungsgrad festgestellt.

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