Kleines Wiesental Gemeinsame Kirchengemeinde ist das Ziel

(hf)
Eine der Arbeitsgruppen mit Pfarrer Rave. Foto: Heiner Fabry

Evangelische Kirchengemeinden wollen Kompetenzen in der Kinderpflege neu ordnen.

Kleines Wiesental-Tegernau - Am Sonntag trafen sich die Kirchengemeinden des Kleinen Wiesentals, um den im vergangenen Jahr begonnenen Prozess der notwendigen Strukturveränderungen im Verband weiter zu diskutieren.

In einer sehr engagiert geführten Diskussion, begleitet und unterstützt von den Fachberatern Evi Jobst und Achim Zobel, wurden drei Alternativszenarien vorgestellt, die in Vorberatungen gemeinsam erarbeitet worden waren. Dabei ging es um einen Zwischenstand und Weichenstellungen und noch nicht um abschließende Lösungen.

Für die beiden Kirchengemeinden, die sich 1961 in einem Verband zusammenschlossen, waren seinerzeit sechs Gemeinden mit fünf Pfarrern zuständig. Heute sind es zwei Gemeinden mit zwei Pfarrern, wobei eine Pfarrstelle seit dem Sommer vakant ist. Der Verband ist (unter anderem) Träger von sechs Kindergärten. Die jährliche Verbandsversammlung besteht aus allen Kirchengemeinderäten der beiden Gemeinden.

Da die Kinderpflege der größte Aufgabenbereich ist, wurde die grundsätzliche Diskussion vor allem an der Frage der Zukunft der Kinderpflege im Kleinen Wiesental festgemacht. Zusätzlich zu der großen Arbeitsbelastung stellt die seinerzeit gewählte Struktur eine große Hürde für ein effizientes Handeln dar. Die Geschäftsführerinnen (zum Beispiel) verfügen nicht über eine gebotene Handlungsfreiheit, sondern müssen wie „Sachbearbeiterinnen“ alle Aktivitäten mit ihren Vorsitzenden vorgängig abstimmen.

Zusammen mit den Fachberatern hatte die Versammlung drei mögliche Handlungsalternativen entwickelt, die am Sonntag vorgestellt wurden. Variante 1: Der Verband bleibt wie er ist, bei gleichzeitiger Stärkung der Geschäftsführung in der Kinderpflege; 2: Die Verantwortung für die Kindergärten wird komplett an die Kommunen übergeben; 3: Es wird eine Fusion der beiden Kirchengemeinden angestrebt, wobei die Geschäftsführung ebenfalls gestärkt werden muss. Während sich für die zweite Variante – die Verantwortung für die Kindergärten an die Kommunen abzugeben – keine Zustimmung in der Versammlung ergab, wurde über die weiteren Alternativen in Arbeitsgruppen heftig diskutiert. Nach einer Schlussrunde mit den Verbandsmitgliedern formulierte Evi Jobst den Vorschlag für einen Doppelbeschluss.

Er lautet: „In der „Kinderpflege“ werden die Kompetenzen und die Aufgabenverteilung von Vorsitzendem, lokaler Geschäftsführung und Verbandsversammlung neu geordnet. Ziel dieser Neuordnung ist die Vereinfachung der Abläufe und die Entlastung der Vorsitzenden. Dabei fließen die Überlegungen der Vorbereitungsgruppe und der Verbandsversammlung ein.

Die Verbandsversammlung schlägt den beiden Kirchengemeinden vor, auf das Ziel einer gemeinsamen Kirchengemeinde hinzuarbeiten. Die neue Kirchengemeinde übernimmt die Aufgaben des „Verbandes“, der dann aufgelöst werden kann.

Dieser Vorschlag wurde fast einstimmig beschlossen. Er bildet jetzt die Grundlage für den weiteren Prozess.

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