Kleines Wiesental Grenzwerte werden sicher eingehalten

Markgräfler Tagblatt
Halbjahresmittelwerte und maximale Tagesmittelwerte von Partikel PM10 und PM2,5 in den Schwarzwaldgemeinden Forbach, Kleines Wiesental und Schuttertal im 1. Halbjahr 2019.                                                                                                                                                                                                                                                                      Grafik: LUBW Foto: Markgräfler Tagblatt

Feinstaub: Trotz vieler Holzfeuerungen liegt die Belastung weit unterm Limit

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) bestimmt seit Anfang des Jahres die Feinstaubbelastung in der Luft der drei Schwarzwaldgemeinden Forbach, Kleines Wiesental und Schuttertal. Mit den Messungen soll der Einfluss von Holzfeuerungen auf die Feinstaubbelastung untersucht werden.

Kleines Wiesental. „Die Messungen dienen wissenschaftlichen Fragestellungen. Die LUBW interessiert vor allem, wie hoch der Beitrag der Holzverbrennung auf die Feinstaubbelastung ist“, so Eva Bell, Präsidentin der LUBW. Die LUBW hat deshalb für die Untersuchungen Gemeinden mit einem hohen Anteil an Holzverbrennungsanlagen zur Wärmegewinnung ausgewählt, in denen aufgrund ihrer Tallage zusätzlich geringere Luftaustauschverhältnissen vorherrschen. Die Messungen werden noch bis zum 31. Dezember fortgeführt.

Die vorliegenden Messergebnisse aus dem ersten Halbjahr zeigen für die Feinstaubfraktionen Partikel PM10 und PM2,5 eine sichere Einhaltung der Immissionsgrenzwerte. Der Jahresgrenzwert für Feinstaub PM10 beträgt 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Der gemittelte Wert für das erste halbe Jahr für Feinstaub PM10 lag in Forbach und im Kleinen Wiesental bei 12 Mikrogramm und in Schuttertal bei 15 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.

„Überschreitung ist nicht zu erwarten“

Damit lägen die erfassten Werte weit unter dem Immissionsgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, entsprechend sei eine Überschreitung des Jahresgrenzwertes nicht zu erwarten, heißt es in einer Pressemitteilung der LUBW. Das Gleiche gilt für Feinstaub PM 2,5.

Eine umfassende Bewertung zum Beitrag der Holzfeuerungen auf die Feinstaubbelastung sowie zu den Staubinhaltsstoffen wird nach Vorliegen aller Messergebnisse aus dem Jahr 2019 erfolgen.

Unterschieden werden PM10 (PM, particulate matter) mit einem maximalen Durchmesser von 10 Mikrometer (µm), PM2,5 und ultrafeine Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 0,1 µm. Unter dem Begriff Feinstaub werden der primär emittierte und sekundär gebildete Feinstaub zusammengefasst. Quelle: Umweltbundesamt

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