Kleines Wiesental „Kultur im ländlichen Raum lebt“

Markgräfler Tagblatt
Josha Frey.Foto: zVg Foto: Markgräfler Tagblatt

Corona: Land Baden-Württemberg unterstützt Projekte des Rosenhofs

Kleines Wiesental-Tegernau - Mit dem Masterplan „Kultur Baden-Württemberg - Kunst trotz Abstand“ hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Öffnungsperspektiven und Unterstützung für den Kulturbetrieb in Corona-Zeiten vorgelegt. Am Montag wurde bekannt, welche Projekte im Rahmen dieses Sonderprogrammes unterstützt werden.

Darunter ist auch der Kulturraum Rosenhof in Tegernau, der eine Unterstützung von 21 250 Euro für die Umsetzung mehrerer Projekte erhält, unter anderem für einen Singer-Songwriter-Abend und einen Tanz-Kultur-Dialog.

Dazu der Landtagsabgeordnete (MdL) Josha Frey: „Die Förderung dieser Projekte in Tegernau freut mich, da sie einerseits zeigen, dass die Kultur im Ländlichen Raum lebt. Andererseits verdeutlichen sie auch vorbildlich, wie wir es unter den aktuell besonderen Bedingungen schaffen können, die reiche kulturelle Landschaft in Baden-Württemberg zu erhalten.

Eine schrittweise Öffnung des Kulturbetriebs wird immer wichtiger, weil gerade in dieser gesellschaftlichen Krisensituation die Kultur mit ihren Möglichkeiten und Angeboten fehlt – als Ausdruck und Ort der Reflexion, der Selbstvergewisserung, der historischen und gesellschaftlichen Verortung, der Kontaktaufnahme, der kreativen Lösungen, der Unterhaltung.

Eine Rückkehr zum Zustand vor der Corona-Krise wird es im Kulturbereich auf absehbare Zeit nicht geben, weil der Gesundheitsschutz aller Beteiligten und des Publikums höchste Priorität genießt und die Zahl der Infektionen so gering wie möglich gehalten werden muss. Diese Balance zwischen Gesundheitsschutz und öffentlichem kulturellem Leben gilt es auszugestalten.“

Der „Kultur Sommer 2020“ ist ein Programm für die Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur, die in besonderer Weise von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind. Gefördert werden kleinere analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen und der rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen (zum Beispiel Soziokulturelle Zentren, Theater, Orchester, Bands und Ensembles, Museen, Kinos, Clubs etc.) sowie Vereine der Breitenkultur mit Sitz in Baden-Württemberg. Gefördert werden Gagen und Honorare für das Engagement freiberuflicher Künstlerinnen und Künstler aller Sparten sowie anteilige Honorarkosten, die Vereine der Breitenkultur für Chorleiter und/oder Dirigenten zahlen.

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