Kleines Wiesental Ratsmehrheit für Ortschaftsverfassung

Markgräfler Tagblatt

Gemeinderat I: Lediglich Elbenschwand will auch weiterhin ohne Ortschaftsrat leben

Kleines Wiesental (hf). In der Hauptsatzung der Gemeinde Kleines Wiesental ist festgelegt, dass die vereinbarte Ortschaftsverfassung zur Kommunalwahl 2019 ausläuft. Der Gemeinderat kann über die Fortführung erneut einen Beschluss fassen. Dazu muss die Hauptsatzung geändert werden.

Im Zusammenhang mit dieser Diskussion hatte der Gemeinderat die Ortschaftsräte der Ortsteile aufgefordert, ihre Bürger über Beibehaltung oder Aufhebung der Ortschaftsverfassung zu befragen und das Ergebnis dem Gemeinderat vorzulegen. In der Gemeinderatssitzung am Mittwoch legten die Ortsvorsteherin und Ortsvorsteher nun das Ergebnis ihrer Bürgerbefragung vor.

Thomas Wetzel aus Sallneck teilte mit, dass sowohl bei der Bürgerversammlung wie auch im Ortschaftsrat sich alle befragten Bürger für die Beibehaltung der Ortschaftsverfassung ausgesprochen haben. Das gleiche Ergebnis konnte Sigrid Fricker aus Raich melden. Heinz Eichin aus Wieslet berichtete ebenfalls von einem einstimmigen Votum zum Beibehalt der heutigen Lösung. In Wies hatten sich Ortschaftsrat und Bürger einstimmig für eine Fortführung der Ortschaftsverfassung ausgesprochen, wie Ortsvorsteher Rolf Vollmer berichtete. Das gilt genauso für die Ortsteile Tegernau, Bürchau und Neuenweg.

Lediglich in Elbenschwand, dem Ortsteil, der schon bei Gründung der Einheitsgemeinde Kleines Wiesental keinen Ortschaftsrat eingeführt hatte, will man kein Ortsparlament. Bei der Bürgerversammlung sprach sich von 15 Bürgern nur ein Bürger für die Einführung der Ortschaftsverfassung aus, die übrigen 14 waren dagegen.

Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung, die Änderung der Hauptsatzung vorzubereiten. Die Änderung soll lauten: Die Ortschaftsverfassung soll weiterhin befristet bis zum Ablauf der nächsten Wahlperiode in der Hauptsatzung verankert werden. Eine unbefristete Verlängerung lehnte der Gemeinderat ab.

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