Kleines Wiesental Wer wie viel bezahlt, ist noch unklar

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Die Nivellierung der Bodenrichtwerte zwischen Grundstücken im Altbestand und bei Neubaugebieten, die nicht selten dreimal mehr kosten, wird zur Herkulesaufgabe; hier das Neubaugebiet Moosmatt in Niedertegernau. Foto: Gerald Nill

Bodenrichtwerte: Geburtswehen bei der Grundsteuerreform / Gutachterausschuss neu besetzt

Kleines Wiesental (gni). Aufgrund der Grundsteuerreform sind die Bodenrichtwerte für die Gemeinde Kleines Wiesental bis zum 30. Juni rückwirkend auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu zu bestimmen, und es sind Bodenrichtwertzonen zu bilden.

Bereits vor zwei Jahren hat der Gemeinderat der Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses zugestimmt. Dieser sollte die Bestimmung der Richtwerte und Zonen übernehmen.

Da für die Geschäftsführung des neu zu bildenden Ausschusses bis vor kurzem kein Personal gefunden wurde, muss diese Aufgabe nun nochmals vom Gutachterausschuss der Gemeinde übernommen werden.

Aufgrund eines Personalwechsels beim Finanzamt sind dessen Vertreter neu zu bestellen. Der Gemeinderat musste die Vorschläge des Finanzamtes abnicken, das die Mitarbeiterinnen Michaela Schamberger und Tanja Schwierk nominiert hatte.

Das Murren von Rolf Vollmer aus Wies war unüberhörbar: „Wir stimmen über zwei Damen ab, die wir überhaupt nicht kennen.“

Bürgermeister Gerd Schönbett ließ durchblicken, dass die Vertreterinnen eingeladen, aber nicht erschienen waren. Letztlich gab der Gemeinderat einstimmig seinen Segen.

Für die Verwaltung informierte Christine Dreher, wie es bei der Grundsteuerreform weitergeht. Erster Schritt ist die Festsetzung der Bodenrichtwerte, was bereits im nächsten Monat erledigt sein soll. Denn schon zum 1. Juli sollen Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben können. Nach Festlegung der Grundsteuerwerte durch das Finanzamt und Anpassung der Hebesätze durch die Gemeinde soll die neue Grundsteuer erstmals ab 1. Januar 2025 erhoben werden.

Heute gebe es bei dieser Thematik noch mehr Fragen als Antworten, ließ Christine Dreher durchblicken: „Wer mehr oder weniger bezahlen muss, kann man heute noch nicht sagen.“ Die Nivellierung der Bodenrichtwerte sei eine Herausforderung, wenn der Quadratmeter im zum Beispiel im Neubaugebiet von Neuenweg 110 Euro koste und der Altbestand nebenan mit nur 35 Euro dreimal niedriger eingestuft sei.

Auch bestünden einige Differenzen zwischen der Gemeinde und dem Landkreis, was überhaupt Bauland und unbebaute Grundstücke seien.

Bei allen Unklarheiten im Thema sorgte die Auslegung des Lörracher Landratsamts für Heiterkeit, als es um die Bewertung einer Lücke zwischen zwei Baugebieten in Wies ging. Sie werde als „Außenbereichsinsel im Innenbereich“ bezeichnet, gab Dreher wieder, was Gelächter auslöste. Das Thema wird den Gemeinderat auf jeden Fall noch weiter beschäftigen.

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