Kreis Lörrach 50 Jahre Kreisfeuerwehrverband

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Übung unter Atemschutz Foto: Peter Ade

Dem Kreisbrandmeister obliegt die Rechtliche Aufsicht der Feuerwehren im Landkreis.

Im Landkreis Lörrach gibt es 35 Freiwillige Feuerwehren mit insgesamt 82 Abteilungen. Hinzu kommen fünf Werkfeuerwehren bei Betrieben mit erhöhtem Gefahrenpotenzial. Über alle Feuerwehren im Landkreis obliegt dem Kreisbrandmeister die rechtliche Aufsicht per Landesgesetz. Der Kreisbrandmeister hat außerdem beratende Funktionen für die Gemeinden, zum Beispiel bei der Erstellung und Umsetzung von Feuerwehrbedarfsplänen oder bei Sicherheitskonzepten. Zusätzlich unterstützt er bei der materiellen Ausstattung.

Ebenfalls in der Verantwortung des Kreisbrandmeisters liegt die Ausbildung aller Feuerwehrangehörigen im Landkreis. Hierzu werden jährlich mehr als 20 gemeindeübergreifende Lehrgänge mit mehreren hundert Teilnehmern durchgeführt.

Daneben beinhaltet der Bereich Brandschutz die Führung und Koordination der unterschiedlichen Hilfsorganisationen bei größeren Schadensereignissen. Diese Aufgabe wird im Ernstfall durch einen Führungsstab sichergestellt.

In gemeinsamer Trägerschaft sind der DRK-Rettungsdienst Lörrach und das Landratsamt Lörrach für die Einrichtung, die Unterhaltung und einen ständig gesicherten Betrieb der Integrierten Leitstelle (ILS) verantwortlich. Die ILS an der Weiler Straße in Lörrach nimmt alle Anrufe, die unter der europaweiten Notrufnummer 112 im Landkreis anfallen, entgegen. Im Ereignisfall werden umgehend die Alarmierung und Koordination der eingesetzten Rettungskräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in die Wege geleitet. Ferner übernimmt die ILS die Koordination für den Krankentransport. Im Landeskatastrophenschutzgesetz wird eine Katastrophe als ein Geschehen definiert, „das Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass es geboten erscheint, ein zu seiner Abwehr und Bekämpfung erforderliches Zusammenwirken von Behörden, Stellen und Organisationen unter die einheitliche Leitung der Katastrophenschutzbehörde zu stellen.“ Das Landratsamt Lörrach ist Untere Katastrophenschutzbehörde und hat somit die Aufgabe, die Bekämpfung von Katastrophen vorzubereiten, sie zu bekämpfen und bei der vorläufigen Beseitigung von Schäden mitzuwirken. Im Landkreis herrschen unterschiedliche Gefahrenpotenziale, für die jeweils geeignete Einsatzpläne vorbereitet werden müssen. Dazu gehören Erdbeben, Chemiestandorte, kerntechnische Anlagen im Ausland, Verkehrsknotenpunkte und sogenannte natürliche Gefahren, zum Beispiel Sturm oder Starkregen. Eine Vielzahl der Einsatzpläne wird mit zuständigen Stellen in der Schweiz und Frankreich abgestimmt.

Der Landkreis ist ebenfalls für die zur Verfügung stehenden Bundes- und Landesfahrzeuge des Katastrophenschutzes zuständig. Vorrangig sind dies Fahrzeuge, die in den Bereichen Brandschutz und Sanitätsdienst eingesetzt werden. Hierzu zählen die Überprüfung der Fahrzeuge an ihren jeweiligen Standorten, die Aufnahme von Schäden sowie die Veranlassung von Reparaturen.

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