Zoll verstärkt Kontrolle
Wer meint, es trotzdem auch in diesem Jahr partout nicht lassen zu können und den persönlichen Bedarf an Raketen, Krachern oder Tischfeuerwerk zum Abbrennen auf dem Privatgrundstück oder in der privaten Wohnung über den Onlinehandel oder - trotz und unter Einhaltung der seit 23. Dezember geltenden verschärften Quarantänebestimmungen für den Verkehr in den Grenzregionen - direkt im Geschäft im Nachbarstaat decken zu müssen, sollte laut Mitteilung des Hauptzollamtes Folgendes bedenken: Der Zoll wird an den Grenzübergängen und im Postverkehr hierzu verstärkt kontrollieren. Zöllnerinnen und Zöllner stellen nämlich Jahr für Jahr fest, dass vermehrt nicht zugelassene Feuerwerks- und Knallkörper aus dem europäischen Ausland mitgebracht bzw. im Internet bestellt werden. Während in Deutschland alle üblicherweise im Handel erhältlichen pyrotechnischen Artikel getestet und mit einem Zulassungszeichen (CE-Zeichen) der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) versehen sein müssen, fehlt bei eingeführten Waren oftmals eine derartige Zulassung oder das angebrachte Kennzeichen ist gefälscht.