Stärkere Position
Das Ministerium räumt jedoch ein, dass die Schweizer Landwirte unverändert eine wirtschaftlich stärkere Position durch die höheren Erzeugerpreise in der Schweiz für die auf deutschen Flächen gewonnenen landwirtschaftlichen Produkte hätten.
Außerdem geht aus der Antwort auf Hartmann-Müllers Anfrage hervor, dass die Kauf- und Pachtpreise im Grenzbereich aufgrund der Konkurrenz der grenznahen schweizerischen Landwirte höher als in grenzferneren Regionen Deutschlands seien. Nach dem Zollabkommen zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik aus dem Jahr 1958 können die Schweizer Landwirte auf deutscher Seite im Zollgrenzgebiet produzierte Waren zollfrei in die Schweiz einführen und dort zu besseren Marktpreisen verkaufen.
Diese zollfreie Ein- und Ausführmöglichkeit würden durch das Abkommen explizit beiden Seiten zugestanden. Obwohl gleiches Recht werde es den deutschen Landwirten allerdings seit Jahrzehnten vom Schweizer Zoll verwehrt, heißt es weiter.