Die im Lenkungsausschuss Kommunales Netzwerk Sucht vertretenen Kreisräte hatten der Verwaltung den Auftrag erteilt, zu prüfen, ob aus Sicht des Blauen Kreuzes eine Förderung von 0,25 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) ermöglicht, das Angebot in diesem Rahmen fortzuführen. Sollte dies nicht der Fall sein, würde die Förderung des Blauen Kreuzes eingestellt werden. „In den nachfolgenden Gesprächen und in Schreiben hat das Blaue Kreuz die Frage der Fortführung der Beratungsstelle mit einer Förderung von 0,25 VZÄ nicht beantwortet, sondern andere, weitergehende Förderungen in die Verhandlung eingebracht“, verweist das Landratsamt auf Nachfrage unserer Zeitung auf die Beschlussvorlage der Verwaltung.
Gespräch mit Kreis-Verwaltung geplant
„Aufgrund dessen soll die Förderung des Blauen Kreuzes eingestellt werden. Dies wird vermutlich erst zum 1. Januar 2025 zum Tragen kommen, da die Leistungsvereinbarungen fristgemäß gekündigt werden müssen“, heißt es weiter.
Wie das Landratsamt weiter mitteilte, soll es noch ein Gespräch mit dem Insolvenzverwalter geben. Dem wollte die Verwaltung nicht vorweggreifen. Im Vorfeld der Verabschiedung des Kreishaushalts 2024 warnte Meißner davor, dass die gemeinsam mit der Verwaltung erarbeiteten Grundlagen nicht mehr umgesetzt werden könnten. Dies könne längere Wartezeiten auf einen Beratungstermin bedeuten, was den Erfolg der Beratung deutlich minimiere. „Einige Menschen werden wir mit Sicherheit verlieren.“