Kreis Lörrach Blutspuren geben den entscheidenden Hinweis

Die Oberbadische
Der Verurteilte war an Einbrüchen beteiligt. Foto: Symbolfoto: Archiv

Einbruchsserie: Angeklagter als Teil einer Bande verurteilt / Vorgehensweise war immer die Gleiche

Regio (dr). Das Schöffengericht Lörrach hat am Dienstag einen 36 Jahre alten Mann aus dem Kosovo wegen mehrere Wohnungseinbruchsdiebstähle zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Im Oktober und November 2016 mehrten sich im Landkreis Lörrach die Einbrüche in Wohnungen. Wie ein ermittelnder Polizeibeamter als Zeuge aussagte, seien allein in diesen zwei Monaten 20 Einbrüche im Polizeibezirk Kandern verübt worden. Bis März vergangenen Jahres seien es sogar 65 derartige Taten gewesen.

Zu dieser Serie gehörten auch zwei Einbrüche am 10. und 19. Oktober 2016 in Fischingen. Am 22. Oktober schlugen der oder die Täter in Efringen-Kirchen zu. Und am 17. und 18. November war Rheinfelden Ort des Geschehens. Bei der letzten Tat in Rheinfelden ging eine Alarmanlage los, so dass der oder die Täter ohne Beute flohen.

Allen Taten war die Tageszeit am frühen Abend und die Vorgehensweise gemeinsam. Zunächst wurde versucht, eine Terrassentür oder ein Fenster aufzuhebeln. Wenn dies nicht gelang, wurde ein Fenster eingeworfen.

Und doch gab es einen entscheidenden Unterschied. Bei der ersten Tat in Fischingen, bei der in Efringen-Kirchen und der zweiten Tat in Rheinfelden verletzte sich der jetzt auf der Anklagebank sitzende Mann an den Glasscherben der zersplitterten Fenster. Die Männer der Spurensicherung fanden Blutspuren und konnten die DNA des Täters isolieren. Der Computer meldete einen Volltreffer. Nach einer internationalen Fahndung wurde er im April in Frankreich verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert. Seither sitzt er in Untersuchungshaft.

Bemerkenswert ist, dass der Angeklagte sich durch einen aus Düsseldorf angereisten Wahlverteidiger vertreten ließ. Wahlverteidiger müssen vom Angeklagten selber bezahlt werden. Durch eine Anwaltserklärung räumte der Beschuldigte die drei Taten, bei denen sein DNA-Material gefunden wurde, ein. Die beiden anderen Einbrüche bestritt er. Zwar sprach manches dafür, dass auch diese beiden Einbrüche von dem Angeklagten begangen wurden, da aber keine eindeutigen Beweise vorlagen, wurden diese Vorwürfe eingestellt.

„Sie haben eine erhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt“, sagte der Vorsitzende Richter Martin Graf. Wegen des Gewinns aus einer kriminellen Tat ordnete das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 3100 Euro an.

Wie am Rande der Verhandlung zu erfahren war, gibt es ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen den Angeklagten wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl im Gerichtsbezirk Waldshut.

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