Bemerkenswert ist, dass der Angeklagte sich durch einen aus Düsseldorf angereisten Wahlverteidiger vertreten ließ. Wahlverteidiger müssen vom Angeklagten selber bezahlt werden. Durch eine Anwaltserklärung räumte der Beschuldigte die drei Taten, bei denen sein DNA-Material gefunden wurde, ein. Die beiden anderen Einbrüche bestritt er. Zwar sprach manches dafür, dass auch diese beiden Einbrüche von dem Angeklagten begangen wurden, da aber keine eindeutigen Beweise vorlagen, wurden diese Vorwürfe eingestellt.
„Sie haben eine erhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt“, sagte der Vorsitzende Richter Martin Graf. Wegen des Gewinns aus einer kriminellen Tat ordnete das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 3100 Euro an.
Wie am Rande der Verhandlung zu erfahren war, gibt es ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen den Angeklagten wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl im Gerichtsbezirk Waldshut.