Kreis Lörrach Lockerungen gelten ab Samstag

ov/jab , aktualisiert am 14.05.2021 - 11:23 Uhr

Neue Corona-Verordnung: Erste Öffnungsschritte ab Morgen. Aber: Inzidenz schon wieder über 100 - Notbremse ab Dienstag möglich

Kreis Lörrach - Ab morgen (15. Mai) wird im Landkreis Lörrach gelockert:  Unter anderem dürfen Außen- und Innengastronomie sowie Schwimmbäder (Außenbereiche) unter bestimmten Voraussetzungen öffnen. Grundlage ist die neue Corona-Verordnung des Landes, die gestern Abend veröffentlicht wurde..

Allerdings droht zugleich schon wieder die Rolle rückwärts:  Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldet für den Landkreis Lörrach heute einen Inzidenzwert von 106. Hält dieser Trend an und überschreitet die Inzidenz an drei Tagen in Folge (inklusive Sonn- und Feiertagen) die kritische Marke von 100, tritt  die Bundesnotbremse ab dem übernächsten Tag erneut in Kraft. In diesem Fall müssten die Öffnungsschritte ab Dienstag wieder zurückgenommen werden.

Folgende Regelungen gelten für die Öffnungsstufe 1:

  • Öffnung von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben wie Ferienwohnungen oder Campingplätzen.
  • Öffnung der Außen- und Innengastronomie zwischen 6 und 21 Uhr.
  • Öffnung von Betriebskantinen sowie Mensen an Universitäten und Hochschulen.
  • Zulässigkeit von Kulturveranstaltungen, insbesondere von Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen im Freien mit bis zu 100 Teilnehmenden.
  • Zulässigkeit von Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien.
  • Öffnung von Galerien, Museen und Gedenkstätten.
  • Öffnung von Archiven und Bibliotheken.
  • Öffnung von zoologischen und botanischen Gärten im Außen- und Innenbereich.
  • Öffnung von Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen für kleine Gruppen von zehn Schülerinnen und Schülern.
  • Öffnung von kleineren Freizeiteinrichtungen im Freien (Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih) für kleine Gruppen von bis zu 20 Personen.
  • Öffnung von Sportanlagen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport im Freien für kleine Gruppen bis 20 Personen.
  • Öffnung von Außenbereichen von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen.

Für alle Einrichtungen gilt grundsätzlich die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln. In allen Einrichtungen sind Obergrenzen der zulässigen Teilnehmerzahl (Personen oder Flächenbegrenzung) vorgesehen. Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich.

Inzidenz schon wieder über 100

Das Gesundheitsamt Lörrach hatte am Donnerstag 68 neue Corona-Fälle gemeldet. Nach den Berechnungen des Landkreises sprang die Sieben-Tage-Inzidenz damit von 94,3 deutlich auf 104,8 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Der maßgebliche Wert des RKI lag sogar bei 106.  Die Werte des RKI werden jeweils erst zum Folgetag veröffentlicht. Erfahrungsgemäß können sich diese Werte (zumeist geringfügig) von den vor Ort ermittelten Werten unterscheiden, erklärt das Landratsamt. 

Aktive Fälle gibt es derzeit 440 im Landkreis, im Krankenhaus behandelt werden 25 Patienten, einer weniger als noch am Mittwoch. Davon liegen weiterhin fünf Personen auf der Intensivstation, von denen vier beatmet werden müssen.

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