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Kreis Lörrach Damit der Ausbau vorangeht

Die Oberbadische
Das Thema Windkraft hat den Regionalverband Hochrhein-Bodensee beschäftigt. Foto: Archiv

Regionalplan: Ministerium genehmigt zweite Teilfortschreibung zur Windenergie. Konfliktarme Gebiete.

Kreis Lörrach - Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat die am 25. Juli 2017 als Satzung beschlossene zweite Teilfortschreibung des Regionalplans 2000 – Windenergienutzung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee – genehmigt.

„Es ist uns gelungen, in den Höhenlagen des Südschwarzwalds und im Hegau sieben Gebiete mit zusammen rund 500 Hektar Größe festzulegen, die hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Nutzbarkeit und Konfliktarmut aus regionaler Sicht im besonderen Maße für die Windenergienutzung geeignet sind“, wird Landrätin und Verbandsvorsitzende Marion Dammann in einer Mitteilung zitiert. Verbandsdirektor Karl Heinz Hoffmann ergänzt: „Mit diesen Vorranggebieten schaffen wir Planungsrecht für einen stetigen Ausbau der Windenergie in der Region.“

Vorrang für Windkraft

In den regionalplanerisch festgesetzten Vorranggebieten hat die Windkraftnutzung Vorrang vor anderen Nutzungen. Für den definitiven Bau von Windrädern ist ein Baugenehmigungsverfahren bei den räumlich zuständigen Landratsämtern erforderlich. Den Beschlussfassungen in der Verbandsversammlung vorausgegangen sind zwei umfassende Offenlage- und Beteiligungsverfahren. Hierbei sind von Seiten der Fachbehörden und Verbände sowie aus der Bürgerschaft rund 400 Einzelanregungen zu den Planentwürfen vorgetragen worden, geht aus der Mitteilung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee hervor. Alle Einwender wurden darüber informiert, wie mit ihren Anregungen und Hinweisen im Einzelnen umgegangen wird.

Strom für 35 000 Haushalte

In den Vorranggebieten „Rohrenkopf“ (Schopfheim-Gersbach), „Glaserkopf“ (Hasel) und „Verenafohren“ (Tengen, Ortsteil Wiechs) sind zwischenzeitlich Windparks mit insgesamt elf Windenergieanlagen und 35 Megawatt installierter Nennleistung realisiert. Der erwartete Windertrag entspricht in etwa dem Strombedarf von 35 000 Haushalten.

In dem Vorranggebieten „Zeller Blauen“, das im gemeinsamen Teilflächennutzungsplan Windenergienutzung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Zell im Wiesental und Kleines Wiesental als Konzentrationszone Windenergienutzung ausgeformt ist, ist der Genehmigungsantrag für einen Windpark derzeit in Vorbereitung. Das Vorranggebiet „Schlöttleberg“ (Kleines Wiesental, Steinen,Kandern und Malsburg-Marzell) ist teilweise als Konzentrationszone Windenergienutzung festgelegt. Für dieses Gebiet sowie für den benachbarten Bereich „Stückbäume“ laufen Untersuchungen zur Vorbereitung eines Genehmigungsantrages, heißt es weiter.

Auch außerhalb zulässig

In der Praxis können die Städte und Gemeinden mit ihren Planungen oder Maßnahmen innerhalb der Windgebiete des Regionalverbands keinen Ausschluss von Windenergieanlagen erwirken. Windenergieanlagen sind aber auch außerhalb der Vorranggebiete unter bestimmten Bedingungen zulässig, heißt es abschließend.

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