Die Preiserhöhung zum 1. August sei der Tatsache geschuldet, dass die laufende Kostenentwicklung im Bereich Energie, Personal und Investitionen die Verkehrsunternehmen zusätzlich belaste und diesem Umstand in wirtschaftlicher Notwendigkeit begegnet werden müsse. Das hat nichts mit der Pandemie und den dankenswerterweise gewährten Mitteln des Rettungsschirms von Bund und Land zur Aufrechterhaltung des Status quo 2020/21 zu tun.
„Vielleicht ist den vier Verfassern entgangen, dass bei weitem nicht alle Fahrscheinarten im Preis erhöht wurden, sondern dies nur punktuell und strategisch erfolgt“, merkt Bärnighausen an. Insbesondere Stammkunden mit Jahresabos könnten sich über unveränderte Preise freuen, wohingegen es für den gelegentlichen Nutzer mit Einzel- oder Mehrfahrtenkarten etwas teurer werde.