^ Kreis Lörrach: Damit der Verkehr fließen kann - Kreis Lörrach - Verlagshaus Jaumann

Kreis Lörrach Damit der Verkehr fließen kann

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Feuerwehr und Polizei sehen sich zunehmend außer Stande, Unfallstellen abzusichern und wieder freizugeben. Foto: Pixabay

Straßenmeistereien: Kreis will 24-Stunden-Rufbereitschaft

Kreis Lörrach (wer). Der Kreis will eine ganzjährige 24-Stunden-Rufbereitschaft für die Straßenmeistereien in Kandern-Wollbach und Schönau einführen, damit zum Beispiel nach Unfällen Landes-, Bundes- und Kreisstraßen möglichst schnell wieder für den Verkehr freigegeben werden können. Der Kreis-Umweltausschuss signalisierte angesichts der Finanzierung der nötigen Stellen indes noch Gesprächsbedarf in den Fraktionen.

Der Verwaltungsvorschlag sieht für die Umsetzung die Schaffung zweier Vollzeitstellen „Streckenwartung“ und einer Stelle „Straßenwartung“ vor. Dies würde Mehrkosten von rund 177 000 Euro jährlich verursachen, von denen das Land zunächst nur rund 106 000 Euro oder 60 Prozent übernimmt, wie Dezernent Ulrich Hoehler berichtete. Derzeit bestehe die Rufbereitschaft der Straßenmeistereien außerhalb der Regelarbeitszeit aus zwei Mitarbeitern im gesamten Landkreis, die im Einsatzfalle gemeinsam unterwegs sind. Für eine darüberhinausgehende ganzjährige 24-Stunden-Rufbereitschaft stünden den Straßenmeistereien bislang keine Ressourcen zur Verfügung, heißt es in der Sitzungsvorlage. Nicht abgedeckt sei die Zeit von 20 Uhr abends bis 7 Uhr morgens.

Zuletzt wurde vergangenen Oktober im Bürgermeisterforum der Städte und Gemeinden mit dem Landratsamt über die eingeschränkte Rufbereitschaft diskutiert und der Wunsch der Kommunen nach einer Ausweitung der Bereitschaftszeiten formuliert.

Hintergrund ist, dass sich Polizei und Feuerwehren zunehmend außer Stande sehen, Gefahrenstellen abzusichern und gegebenenfalls die Straßen nach Beseitigung der Schäden wieder für den Verkehr freizugeben. Die Verkehrssicherungspflicht verbleibe ohnehin beim Straßenbaulastträger. Damit trage die Rufbereitschaft auch der Verkehrssicherungspflicht des Trägers Rechnung und komme darüber hinaus dem Interesse von Gesellschaft, Wirtschaft und Kommunen nach, heißt es weiter.

Das Landesverkehrsministerium hat die Einrichtung von Rufbereitschaften außerhalb der regulären Arbeitszeiten bekannt gegeben, der baden-württembergische Landkreistag signalisiert Zustimmung, weist aber darauf hin, dass dazu keine rechtliche Verpflichtung bestünden. Einigkeit herrschte bei der Notwendigkeit einer 24-Stunden-Bereitschaft. „Das hat seine Berechtigung“, sagte Paul Renz (CDU). Nils Schmidt (AfD) sprach von einem harten Einschnitt in den Haushaltsvollzug. Den Bereich nicht auf Kosten von Polizei und Feuerwehren zu regeln, mahnte Peter Schalajda (Grüne) an. Dass es eine Freiwilligkeitsleistung sei, sagte Ulrich May (FW). Und weiter: „Wir müssen überlegen, wie wir mit diesem Thema umgehen sollen.“

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