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Adrian Steineck

Strom: Energieversorger springen in die Bresche / Höhere Tarife für Neukunden

Die seit Monaten stark gestiegenen Großhandelspreise für Erdgas stellen eine enorme Herausforderung für die Energieversorger dar. Einige kleinere Anbieter mussten Insolvenz anmelden, andere Versorger haben die Belieferung eingestellt. In einem solchen Fall springen regionale Energieversorger wie Badenova oder Energiedienst als Ersatzversorger ein, um die Strom- und Erdgasversorgung der betroffenen Kunden sicherzustellen. Zu den Tarifen, die für diese Neukunden gelten, hat unsere Zeitung nachgefragt.

Von Adrian Steineck

Kreis Lörrach. Beim Energieversorger Badenova mit Sitz in Freiburg beläuft sich die Zahl der kurzfristig aufgenommenen Kunden, deren Versorger die Lieferung eingestellt oder Insolvenz angemeldet hat, auf 4000 beim Erdgas. Im Bereich Strom sind es derzeit mehr als 2000, wie Unternehmenssprecherin Yvonne Schweickhardt auf Nachfrage unserer Zeitung sagt. Diese Zahlen könnten natürlich weiter steigen.

Diese Kunden seien, als sie frisch dazu kamen, zu den alten Grundversorgungstarifen im Erdgas und Strom beliefert worden. Um für die Zukunft vorzubeugen, habe man jedoch neue Grundversorgungstarife aufgelegt.

Neukunden zahlen fast doppelt so viel

Diese unterscheiden sich teilweise deutlich von den Tarifen, die für Bestandskunden gelten. Die monatlichen Grundpreise sind zwar gleich. So zahlen Neu- wie Bestandskunden für Erdgas beispielsweise von der ersten bis zur 4000. Kilowattstunde brutto 6,99 Cent, netto 5,87 Cent. Beim Arbeitspreis (siehe Infokasten) gibt es aber deutliche Unterschiede: Für Kunden mit einem Lieferbeginn ab dem 15. Dezember vergangenen Jahres kostet die tatsächlich angefallene Kilowattstunde im Paket von der ersten bis zur 4000. dann 14,40 Cent (netto) respektive 17,14 Cent (brutto). Dieser „Erdgas Pur 2022“ betitelte Tarif gilt laut Badenova „für die Lieferung zum allgemeinen Preis im Rahmen der Grundversorgung, für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden in Niederdruck sowie für die Ersatzversorgung im Übrigen bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise“.

Zu den Gründen für diesen gesonderten Tarif befragt, sagt Schweickhardt, man habe die zweiten Grundversorgungstarife im Erdgas (zum 15. Dezember) und im Strom (zum 24. Januar) aufgrund der großen Zahl an Kunden, die Badenova kurzfristig als Grundversorger in die Ersatzversorgung nehmen musste, aufgelegt. Es gebe auch einen weiteren Grund dafür: „Sie dienen dem preislichen Schutz der großen Menge an Bestandskunden, die dem Unternehmen seit Jahren die Treue halten.“ Diese sollen nicht in die Preisdynamik hineingezogen werden. Deshalb gebe es auch keine Änderung für Bestandskunden: Diese bleiben in ihrem aktuellen Grundversorgungs-Tarif.

Warum aber zahlen Neukunden konkret mehr als Bestandskunden? Dazu Schweickhardt: „Die Antwort ist recht einfach: Der Preis zuvor bezog sich auf ein Volumen, welches wir planvoll länger im Voraus beschafft haben, als die Preise noch deutlich moderater waren. Der zweite Preis bezeichnet den aktuellen Marktpreis – und dies just in der Phase, als die Preise innerhalb kürzester Zeit angestiegen sind. Wir mussten beschaffen und konnten nicht eine bessere Phase abwarten. Unsere Aufgabe besteht darin, dass wir Kunden in unserem Netzgebiet, die plötzlich „heimatlos oder versorgerlos“ dastehen, zwingend zu beliefern haben. Und hierfür mussten wir kurzfristig beschaffen.“ Grundsätzlich favorisiere man bei Badenova allerdings eine langfristige Beschaffungsstrategie.

Handlungsbedarf sorgt für Teuerung

Beim Stromversorger Energiedienst (ED) sind es etwa 5000 Kunden, die übernommen wurden, wie der Leiter Kommunikation, Alexander Lennemann, im Gespräch mit unserer Zeitung sagt. Auch hier gebe es zwei Tarife, von denen der Tarif für Neukunden knapp doppelt so teuer ist wie der für Bestandskunden, was laut Lennemann „vergleichsweise moderat“ sei.

Als Grund für die verschiedenen Tarife nennt Lennemann den Umstand, dass die Bestandskunden vor Preiserhöhungen geschützt werden sollten und im Fall der Neukunden Handlungsbedarf bestanden hat. Daher musste der Strom zu den aktuellen, vergleichsweise hohen Marktpreisen beschafft werden.. „Wir wollen diese Tarife aber wieder zusammenführen“, sagt der Unternehmenssprecher.

Die Kosten für Strom und Gas werden in einen Grundpreis (oder Grundgebühr) und einen Arbeitspreis unterschieden. Der Arbeitspreis ist dabei der Preis für das verbrauchte Gas oder den verbrauchten Strom in Cent pro Kilowattstunde und setzt sich aus Beschaffungskosten, Netzentgelten, Konzessionsabgaben, staatlichen Steuern und Abgaben zusammen.

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