Kreis Lörrach Damit Schüler gleiche Chancen haben

Regine Ounas-Kräusel
Corinna Blume (Mitte) mit den GEW-Kreisvorsitzenden Joachim Schweizer und Anja Hanke. Foto:  

Grundschulkinder haben ab Herbst 2026 das Recht auf Ganztagsbetreuung.

Die GEW befürworte Ganztagschulen, weil sie die Chancengleichheit der Kinder fördern und den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern, sagte Blume von der GEW-Landesfachgruppe Grundschulen am Mittwochabend. In Baden-Württemberg würden Grundschulen derzeit im Halbtag mit Hortangebot geführt oder gemäß dem Schulgesetz als Ganztagsgrundschule in Wahlform. Das heißt: Der Unterricht findet am Vormittag statt, danach gibt es für die Ganztagskinder ein Mittagessen und eine flexible Nachmittagsbetreuung mit Hausaufgabenhilfe.

Diese Schulform bewertete Blume als „suboptimal“: In einer verpflichtenden Ganztagsschule könnten Unterricht, Hausaufgaben, Förder- und Freizeitangebote dagegen über den ganzen Tag „rhythmisiert“ angeboten werden, was viel besser für die Kinder sei.

Ab Herbst 2026 haben 115 000 Erstklässler in Baden-Württemberg einen Rechtsanspruch auf Ganztagsgrundschule, ab 2029 dann 454 000 Kinder bis Klasse vier, verdeutlichte Blume den Bedarf. Während heute jedes zweite Kind (45 Prozent) neben der Schule nachmittags betreut wird, rechne der Städtetag mit einer Steigerung von zehn bis 20 Prozent. Den Rechtsanspruch können die Städte und Gemeinden mit den aktuellen Schulformen erfüllen: Halbtagsschule mit Hort, Ganztagsschule in Wahlform oder auch gebunden. Die Betreuungszeit muss an fünf Tagen acht Stunden betragen, mit einer Schließzeit von höchstens vier Wochen im Jahr.

Doch Blume stellte klar: „Mit dem Fachkräftemangel ist der Rechtsanspruch nicht realisierbar.“ Sie forderte in der Nachmittagsbetreuung verbindliche Qualitätsstandards wie schon heute im Hort. Maximal 20 Kinder pro Gruppe müssten von Fachkräften betreut werden. Doch die seien vor allem auf dem Land kaum zu bekommen, denn bis 2030 würden allein in den Kitas 41 000 Erzieher fehlen. Dies bestätigten Pädagoginnen aus dem Publikum. Außerdem scheitere die Einrichtung einer Ganztagsschule oft, weil die Kommune nicht in der Lage sei, das „Mittagsband“ zu organisieren.

Besonders schwer würde es in Zukunft für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), in den Randstunden nach dem Unterricht qualifiziertes Betreuungspersonal zu bekommen, befürchtete eine Pädagogin. Einhellig kritisierten Lehrer und Schulleiter, dass betroffene Schulen bei der Entscheidung für Ganztagsbetrieb künftig nur noch angehört werden muss. Bislang entscheidet dies die Schule selbst.

Als Schritt in die richtige Richtung bezeichnete es Blume, dass das Land schon heute den Ganztagsgrundschulen Lehrerstunden gewährt, um Kinder am Nachmittag gezielt zu fördern. Doch auch diese Kollegen seien wegen des Lehrermangels schwer zu bekommen. Gute Ganztagsschulen brauchen außerdem geeignete Räume – auch das machte Corinna Blume deutlich: Vorhandene Schulen müssten ausgebaut und Neubauten entsprechend konzipiert werden.

Wenig wurde an diesem Abend über Geld gesprochen. Blume informierte, dass der Bund dem Land einen Investitionskostenzuschuss von 380 Millionen Euro und einen Betriebskostenzuschuss von 169 Millionen Euro zahlen wird. Doch welche Zuschüsse die Kommunen erwarten können, blieb offen.

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