Die Lebenswege scheinen oftmals vorgezeichnet zu sein, wie Doris Meyer, Geschäftsführerin von Leben und Wohnen, im Rahmen eines anschließenden Mediengesprächs mit Vertretern hiesiger Einrichtungen sagte. „Die einzelnen Lebensstationen orientieren sich stark am bestehenden Hilfesystem und nicht an den individuellen Vorstellungen und Wünsche der Menschen mit Behinderung“, monierte sie.
Ändern sollte dies das Bundesteilhabegesetz, das Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist und in seinen wesentlichen Teilen bis zum Jahr 2020 umgesetzt werden soll. Das Ziel ist ein Paradigmenwechsel: Betroffene sollen in ihrem Leben mehr selbst bestimmen können. Doch wie Heidi Gläss von der Lebenshilfe Lörrach erklärte, entsprächen die Instrumente zur Bedarfsanalyse von Betroffenen nicht den Erwartungen. Noch werde zu sehr darauf geschaut, was Menschen mit Behinderung nicht können. Zu sehr stünden die Defizite Betroffener im Vordergrund; diese sollten indes konkret nach ihren Wünschen und Fähigkeiten befragt werden, ist Gläss überzeugt. denn das sei im Sinne der Betroffenen. „Das Gesetz wird als Innovation verkauft, doch das ist es nicht“, verwies sie unter anderem auf neue Regeln bei den Vermögensgrenzen, von denen nicht alle Betroffene profitierten. Denn: Im Bereich der Grundsicherung würden die Grenzen nicht nach oben justiert, bei der Eingliederungshilfe allerdings schon. „Um mehr Selbstbestimmung zu erreichen, sollten die Instrumentarien so gestaltet werden, dass der Mensch im Mittelpunkt steht“, erklärte Gläss.