Kreis Lörrach Das Leben selbstbestimmt gestalten

Die Oberbadische
Das Bundesteilhabegesetz soll für mehr Selbstbestimmung sorgen. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Teilhabe: Forum Beuggen widmet sich der Zukunftsplanung von Menschen mit Behinderung

Kreis Lörrach (wer). Wie kann die Zukunftsplanung von Menschen mit Behinderung gestaltet werden? Diese und weitere Fragen standen auf der Agenda des regionalen Fachtags rund um das Thema Leben mit Behinderung des Forums Beuggen, das am Samstag in der Lörracher Pestalozzi-Schule stattfand. Das Interesse war groß: Betroffene, Eltern und Experten diskutierten über Teilhabe und die Wünsche sowie Vorstellungen über die Gestaltung der Lebens-, Wohn- und Arbeitssituation von Menschen mit Behinderung und wie diese Wirklichkeit werden können.

Die Lebenswege scheinen oftmals vorgezeichnet zu sein, wie Doris Meyer, Geschäftsführerin von Leben und Wohnen, im Rahmen eines anschließenden Mediengesprächs mit Vertretern hiesiger Einrichtungen sagte. „Die einzelnen Lebensstationen orientieren sich stark am bestehenden Hilfesystem und nicht an den individuellen Vorstellungen und Wünsche der Menschen mit Behinderung“, monierte sie.

Ändern sollte dies das Bundesteilhabegesetz, das Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist und in seinen wesentlichen Teilen bis zum Jahr 2020 umgesetzt werden soll. Das Ziel ist ein Paradigmenwechsel: Betroffene sollen in ihrem Leben mehr selbst bestimmen können. Doch wie Heidi Gläss von der Lebenshilfe Lörrach erklärte, entsprächen die Instrumente zur Bedarfsanalyse von Betroffenen nicht den Erwartungen. Noch werde zu sehr darauf geschaut, was Menschen mit Behinderung nicht können. Zu sehr stünden die Defizite Betroffener im Vordergrund; diese sollten indes konkret nach ihren Wünschen und Fähigkeiten befragt werden, ist Gläss überzeugt. denn das sei im Sinne der Betroffenen. „Das Gesetz wird als Innovation verkauft, doch das ist es nicht“, verwies sie unter anderem auf neue Regeln bei den Vermögensgrenzen, von denen nicht alle Betroffene profitierten. Denn: Im Bereich der Grundsicherung würden die Grenzen nicht nach oben justiert, bei der Eingliederungshilfe allerdings schon. „Um mehr Selbstbestimmung zu erreichen, sollten die Instrumentarien so gestaltet werden, dass der Mensch im Mittelpunkt steht“, erklärte Gläss.

Laut Meyer komme es nun darauf an, wie das Gesetz in der Praxis umgesetzt wird. Noch gilt es, auf Landesebene einen Rahmenvertrag festzuzurren, in dem Leistungen und Dienste geregelt werden. Derzeit sei bei der Unterstützung Betroffener noch viel abhängig vom persönlichen Engagement der Mitarbeiter in den Einrichtungen. Laut Meyer dürfe dabei nicht über den Kopf Betroffener hinweg entschieden werden, vielmehr müsse man genau hinschauen, welche Wünsche zum Beispiel beim Wohnen oder der Berufswahl im Raum stünden.

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