Privatpersonen, Kommunen und Firmen mit bis zu 100 Mitarbeitern können sich für Investitionszuschüsse bewerben. Förderfähig sind Investitionen in ländlichen Gebieten in den Bereichen Arbeiten, Grundversorgung, Wohnen und Gemeinschaftseinrichtungen. Die Fördersätze betragen bis zu 50 Prozent. Die Bewerbung muss bis zum 7. September bei der jeweiligen Kommune eingereicht werden.
Ziel des ELR ist es, die ländlichen Räume auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der Abwanderung in die Städte zu stärken und weiterzuentwickeln. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten und zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen, wie es in der Mitteilung heißt.