Kreis Lörrach Ein Jahr Knast auf Bewährung

Michael Werndorff
Glück gehabt: Die Betonplatten sorgten nur für Sachschäden, Personen wurden nicht verletzt. Foto:  

Eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung und die Ableistung von Arbeitsstunden: So lautet das Urteil, welches Richter Jens Münch über den Jugendlichen gefällt hat, der wiederholt Betonplatten auf die Gleise der Regio-S-Bahn gelegt hatte.

Gesperrte Streckenabschnitte, verspätete Züge und Ausfälle sowie hoher Sachschaden an Gleisen und Rollmaterial: Im Sommer und Herbst 2023 trieb ein 14-jähriger Jugendlicher sein Unwesen an den Gleisen der Regio-S-Bahn in Lörrach und in Riehen. Nur durch das Umsichtige Handeln der Triebwagenführer konnte Schlimmeres verhindert werden. Insgesamt zwölfmal blockierten Gegenstände die Gleise der S-Bahn S 6 zwischen Lörrach und Basel.

Die Ermittlungen in den Fällen führt die Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Lörrach. Mitte Oktober konnte der damals 14-Jährige von der Kantonspolizei Basel-Stadt bei einer binationalen Aktion mit der deutschen Bundespolizei in Riehen festgenommen und den deutschen Behörden übergeben werden.

Der Jugendliche musste sich am Dienstag vor dem Jugendschöffengericht in Lörrach verantworten. Ihm wurde vorsätzliches gefährliches Eingreifen in den Bahnverkehr vorgeworfen. Zudem musste er sich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht verantworten, wie Jens Münch, Vorsitzender Richter des Jugendschöffengerichts, im Gespräch mit unserer Zeitung erklärte. Hier sei es nicht zu größeren Verletzungen gekommen. Die Anklage umfasste insgesamt elf Fälle, in denen er Betonplatten auf die Gleise gelegt hatte. Bei keinem der Vorfälle sei es zu Personenschäden gekommen, berichtete Münch. Allerdings sei erheblicher Sachschaden entstanden.

Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, den Täter zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zu verurteilen, die auf Bewährung ausgesetzt wird. Die Verteidigung stellte in der nichtöffentlichen Verhandlung keinen konkreten Antrag.

Das Urteil orientiere sich am erzieherischen Bedarf. Schon vor der Verhandlung war der Jugendliche fünf Monate im Erziehungsheim untergebracht, wo erzieherische Einwirkungen erfolgt seien, so der Richter.

Das Jugendgericht sei nicht die einzige Instanz, Jugendliche zu erziehen, betont Münch. Involviert sei auch das Jugendamt und das Familiengericht. Der erzieherische Gedanke wird laut des Vorsitzenden mit weiteren Maßnahmen begleitet. Neben dem Schulbesuch muss der Jugendliche auch Arbeitsstunden ableisten und weiterhin mit dem Jugendamt zusammenarbeiten. Über den Umfang der Arbeitsstunden wollte sich Münch im Gespräch mit unserer Zeitung nicht äußeren. Gemessen an den Fähigkeiten des Jugendlichen sei es jedenfalls keine unerhebliche Zahl an Stunden, erklärte der Richter.

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