Strategie kann umgesetzt werden
Mit der Umsetzung der Vorgaben der Organisationsuntersuchung kann die Strategie des Landkreises und die Belange der Anspruchsberechtigten effektiv und effizient umgesetzt werden. Die benötigten finanziellen Mittel sollen dabei möglichst zielgerichtet und passgenau eingesetzt werden. Die Handlungsempfehlungen umfassen den Aufbau eines funktionierenden Controllings, die Einführung von Teamleitungen, die Etablierung einer ganzheitlichen Sachbearbeitung und die Fallaufteilung nach Buchstaben. Die empfohlenen Stellenanteile können zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter anderem durch Nutzung freier Stellen im Bereich Aufnahme & Integration geschaffen werden.
Einen Mehrwert erwarten die Verantwortlichen dadurch, dass die Bedarfsermittlung aufsuchend durchgeführt und die Sachbearbeitung involviert werden kann. „Wir wollen eine Quote von 80 Prozent bei der aufsuchenden Hilfeplanung erreichen und den Menschen in den Mittelpunkt stellen“, hofft Baumgartner auf massive Verbesserungen in der Bedarfsermittlung. Und: Die steigenden Anforderungen durch Inkrafttreten des BTHG können erfüllt werden. In diesem Zusammenhang verwies Landrätin Marion Dammann auf die Zahlungspflicht des Landes. „Mehrkosten, die durch Gesetze entstehen, muss das Land tragen.“