Kreis Lörrach Entwicklungsplan gibt Richtung vor

Die Oberbadische
Bei Entscheidungen über künftige Standorte für den großflächigen Einzelhandel sollen Zentrenkonzepte der Kommunen berücksichtigt werden. Foto: Kristoff Meller Foto: Die Oberbadische

Regionalverband: Planungsausschuss segnet Leitlinie für großflächigen Einzelhandel ab

Großflächiger Einzelhandel größer als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche soll nicht willkürlich an Standorten in den Kommunen entstehen, sondern sich grundsätzlich am Landesetwicklungsplan Baden-Württemberg orientieren. Vorgesehen ist weiterhin eine geordnete und am jeweiligen Standort angepasste Planung von Flächen für den großflächige Einzelhandel.

Von Gerd Lustig

Kreis Lörrach. Dieses Ziel verfolgt nach wie vor der Regionalverband Hochrhein-Bodensee. Der Planungsausschuss, der gestern im Landratsamt Waldshut tagte, segnete dese Leitlinie einstimmig ab. Bis Ende 2019 sollen weitere Standorte für den großflächigen Einzelhandel im Gebiet des Regionalverbandes festgelegt werden. Im Rahmen einer informellen Beteiligung sind die Kommunen mit im Boot, um die Entscheidungsfindung voranzutreiben. Entschieden werden soll im Regionalverband Ende kommenden Jahres.

Wie Raumplaner Karl-Heinz Hoffmann dem Gremium erklärte, werden für die Entscheidungen über künftige Standorte Zentrenkonzepte der Kommunen berücksichtigt. Grundlage wird zudem die jüngst erfolgte Erhebung der Einzelhandelssituation der gesamten Region sein. Im Vordergrund stehen soll eine verbrauchernahe Versorgung mit Gütern des täglichen und kurzfristigen Bedarfs in allen Teilräumen der Region.

Erschließung erfolgt bedarfsgerecht

Geachtet werden soll zudem dabei auf eine bedarfsgerechte Erschließung durch den Fußgänger- und Fahrradverkehr sowie den ÖPNV. Und noch besonders wichtig: In Ausnahmefällen dürfen auch Betriebe bis 1200 Quadratmeter errichtet oder erweitert werden. Bedingungen dabei sind aber, dass von ihnen keine schädlichen Auswirkungen bezüglich des zentrenrelevanten Sortiments ausgehen und dass sie an städtebaulich integrierten Standorten ausgewiesen sind.

Etwas Probleme hatten allerdings einige Ausschussmitglieder mit dem Thema Agglomeration. Damit ist die Ansammlung mehrerer selbständiger Einzelhandelsbetriebe in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang gemeint, unabhängig von der Größe ihrer jeweiligen Verkaufsfläche. Eine Agglomeration ist somit als einheitliches Vorhaben zu beurteilen.

Gute Chance für eine Beteiligung

Ein Antrag der CDU (Fraktionschef Manfred Jüppner: „Wir sollten nicht mehr planen als wir müssen“), dieses Thema zunächst auszuklammern, wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Bad Säckinger Bürgermeister Michael Thater (Freie Wähler) sieht ohnehin hier die Kommunen bei der „informellen Beteiligung“ genügend berücksichtigt und involviert. Auch Martin Kistler, Landrat des Kreises Waldshut, sieht in der Anhörung eine sehr gute Chance für die Beteiligung der Gemeinden. Beim Bau- und Betrieb von Factory Outlet-Centern als besondere Form von großflächigem Einzelhandel gilt Folgendes: Sie sind grundsätzlich nur in Oberzentren erlaubt. Bei einer Geschossfläche von weniger als 5000 Quadratmetern sind auch Standorte in Mittelzentren möglich.

Umfrage

Bargeld

Die FDP fordert Änderungen beim Bürgergeld. Unter anderem verlangt sie schärfere Sanktionen. Was halten Sie davon?

Ergebnis anzeigen
loading