Kreis Lörrach „Entwurf aus einem Guss“

Michael Werndorff
Weniger Verkehr, weniger Abgase: Die Teilortsumfahrung Rümmingen soll den Ort deutlich vom Durchgangsverkehr entlasten. Foto: Archiv

Umweltausschuss: Planungen zur Teilortsumfahrung Rümmingen nehmen Fahrt auf.

Kreis Lörrach - Die Realisierung der Teilortsumfahrung Rümmingen ist einen wichtigen Schritt weiter: Der Umweltausschuss hat dem Kreistag am Mittwoch empfohlen, die Kreisverwaltung zu beauftragen, die Genehmigungsplanung mit eingeschränktem Anschluss der Lörracher Straße zu planen. Im Anschluss soll das Planrechtsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg eingeleitet werden. Das Gremium fasste den Beschluss mit drei Gegenstimmen (Grüne) und einer Enthaltung.

Nägel mit Köpfen

Bis auf die Grünen signalisierten alle Fraktionen im Umweltausschuss, Nägel mit Köpfen machen zu wollen. In Sachen Planung, die mit den Gemeinden eng abgestimmt gewesen sei, sprach Paul Renz (CDU) von einem langen Weg bis zur Empfehlung an den Kreistag. Er betonte die Wichtigkeit der Anbindung der Lörracher Straße in Richtung Ortseingang, andernfalls müssten die Anwohner einen Umweg in Kauf nehmen. Die Lärmschutzlösung mit Wall und Wänden sei zudem vertretbar, kommentierte er die Ausführungen des Planers, der die verschiedenen Varianten präsentierte und hierbei die Kosten nicht unerwähnt ließ: Für die Teilortsumfahrung mit eingeschränktem Anschluss der Lörracher Straße wird ein Betrag von insgesamt 7,87 Millionen Euro fällig – Stand Oktober.

An die lange Historie des Vorhabens erinnerte auch Klaus Eberhardt (SPD), der die nun gefundene Variante lobte: „Damit wird der Ortskern richtig entlastet. Das Projekt ist durchaus sinnhaft, und in Rümmingen bieten sich Perspektiven für die Entwicklung eines Ortszentrums.“

Dass man auf diese Vorlage sehr lange gewartet habe, meinte Ulrich May (FW). Schließlich liefen die Planungen bereits seit den 1970er-Jahren. „Jetzt haben wir eine Vorlage aus einem Guss.“ Was die Finanzierung angehe, erwarte May eine hohe Landesförderung.

Grüne sehen keine Notwendigkeit einer Umfahrung

Laut Verwaltung werde mit der Teilortsumfahrung eine deutliche Entlastungswirkung der Lörracher und der Schallbacher Straße vom Durchgangsverkehr nachgewiesen, ein Verkehrsanstieg wird indes auf der L 134 zwischen neuem Kreisel und der Abzweigung Lörracher Straße erwartet.

Auf keine Akzeptanz stößt das Projekt indes bei der Fraktion der Grünen, die gleich drei Anträge einbrachte, von denen zwei deutlich abgelehnt wurden. Wie Peter Schalajda sagte, rechtfertige die Verkehrsbelastung in der Lörracher Straße keine Umfahrung. Bei 8500 Fahrzeugen täglich (Stand 2015) reiche die Anzahl nicht einmal für eine durchgehende Tempo-30-Zone aus. „Und zur Verbesserung dieses Zustands sollen wir acht Millionen Euro ausgeben?“ Das Projekt sei unverhältnismäßig teuer, weshalb die Grünen eine Kosten-Nutzen-Rechnung beantragten.

In diesem Zusammenhang monierte Parteikollege Gerhard Zickenheiner die präsentierte Kostendarstellung und den fehlenden Zeithorizont. „Die realen Mehrkosten werden hier total ausgeblendet. Die Kalkulation sollte so nicht akzeptiert werden.“ Und: Eine mögliche Kandertal-S-Bahn werde in Zukunft den Raum deutlich vom Individualverkehr entlasten, weshalb der teure Bau einer Teilortsumfahrung nicht nötig sei. Dass die Kosten korrekt nach Planungsrecht erfasst worden seien, merkte Ulrich Hoehler, Erster Landesbeamter, an.

Verbaler Gegenwind

Verbalen Gegenwind erfuhren die Grünen von May und Christoph Hoffmann (FDP). Für Ersteren stelle die Haltung der Grünen den Versuch dar, zwei Maßnahmen im Kandertal gegeneinander auszuspielen (S-Bahn versus Umfahrung), Hoffmann sprach sogar von einem Verhinderungsantrag, an dem im Vorfeld lange gearbeitet und nun plötzlich auf das Tapet gebracht wurde. Zur diskutierten Bahnverbindung aus und ins Kandertal machte der Politiker deutlich, dass das Projekt nicht durch den niveaugleichen Übergang gefährdet werden dürfe. Er sprach sich für eine Schrankenlösung aus. Hierzu wurde ein Antrag der Grünen gutgeheißen, mit dem Verkehrsministerium zu klären, ob ein beschrankter Bahnübergang auch bei einem 30-Minuten- Takt genehmigt wird. Das letzte Wort in Sachen Teilortsumfahrung hat nun der Kreistag.

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