Der nächste Nachrücker auf der Fraktionsliste wäre eigentlich Harald Strack. Dieser jedoch hat mit der Begründung, kein AfD-Mitglied mehr zu sein, das Nachrücken in den Kreistag abgelehnt. Der Kreistag muss nun darüber entscheiden, ob er dies als wichtigen Grund anerkennt, die ehrenamtliche Tätigkeit abzulehnen.
Nach der Landkreisordnung kann ein Kreisrat das Ausscheiden aus dem Kreistag verlangen, wenn er aus der Partei ausscheidet, auf deren Wahlvorschlag hin er in den Kreistag gewählt wurde. Deshalb empfiehlt die Verwaltung, dem Wunsch von Strack nachzukommen.