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Kreis Lörrach Führerscheinstelle ist stark ausgelastet

Michael Werndorff
Die Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis 19. Januar ihren Papier-Führerschein umgetauscht haben. Foto: pixabay

Der Umtausch alter Fahrausweise in den EU-Führerschein sorgt für ein hohes Arbeitsaufkommen.

Genormt und fälschungssicher: Der einheitliche Europäische Führerschein soll Vorteile bieten. So sind alle europaeinheitlichen Fahrzeugklassen aufgeführt, was Ordnungskräften in ganz Europa die Kontrolle erleichtert. Für Führerscheinstellen bedeutet der Umtausch alter Dokumente indes einen großen Mehraufwand. Und Antragsteller müssen sich derweil in Geduld üben.

„Die Führerscheinstelle im Landratsamt Lörrach ist durch den Umtausch alter Führerscheine in den einheitlichen und fälschungssicheren EU-Führerschein deutlich stärker ausgelastet“, wie Kreis-Sprecher Stefan Heigl auf Anfrage unserer Zeitung mitteilt. Der Publikumsverkehr und die Anzahl der Anträge sei darüber hinaus merklich höher als prognostiziert, da zum Teil die Möglichkeit des vorzeitigen Pflichtumtauschs wahrgenommen werde. Derzeit liege die Bearbeitungsdauer bei etwa sechs bis zehn Wochen, je nach Arbeitsvolumen, verdeutlicht Heigl.

Um das Arbeitsaufkommen beim Pflichtumtausch zu bewältigen und Warte- und Bearbeitungszeiten noch im kundenfreundlichen Rahmen zu halten, hat die Kreisverwaltung eine zusätzliche befristete Stelle geschaffen. „Aufgrund von nicht vorhersehbaren Schwankungen sowie krankheitsbedingten Ausfällen kommt es trotzdem zeitweise zu Verzögerungen bei der Bearbeitung“, informiert die Pressestelle des Landkreises. Vom Pflichtumtausch sind in Deutschland alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine betroffen. In den kommenden Jahren müssen damit bundesweit rund 43 Millionen Menschen ihr altes Führerscheindokument durch den neuen EU-Kartenführerschein ersetzen. Allein im Landkreis Lörrach geht es hier schätzungsweise um rund 120 000 Dokumente.

Grundsätzlich wird die Bevölkerung in zwei Gruppen eingeteilt. Bei allen, deren Führerschein vor dem Jahr 1999 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist ausschließlich nach dem Geburtsjahr. Vielleicht am besten sind die Bürger dran, die vor 1953 geboren wurden. Denn die müssen ihren Führerschein spätesten bis Januar 2033 umtauschen. Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 ist der Stichtag Januar 2023. Für 1964 bis 1970 Geborene der Januar 2024. Und für die Jahrgänge 1971 oder später lautet der Stichtag Januar 2025. Danach greift das Datum des Führerschein-Erwerbs. Hier sind zunächst drei Jahrgänge des Ausstellungsdatums zusammengefasst. Es beginnt mit den Jahren 1999 bis 2001, deren Umtauschfrist im Januar 2026 endet. Für die Jahre 2002 bis 2004 ist das im Januar 2027. Für 2005 bis 2007 dann Januar 2028.

Hiernach ist jedem Jahr des Erwerbs ein eigenes Umtauschdatum zugeordnet. Für 2008 lautet es Januar 2029. So geht es weiter bis zum Jahr des Erwerbs 2012. Diese müssen dann bis zum Januar 2033 getauscht werden. Der neue EU-Führerschein ist nur noch 15 Jahre lang gültig und muss danach erneuert werden. Immerhin gibt es einen Trost für Nostalgiker: Der alte, entwertete Führerschein darf behalten werden, wie vom Landratsamt weiter zu erfahren ist.

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