Broschüre verteilt
Als einen ersten Impuls in diese Richtung hat die Verwaltung Ende vergangenen Jahres beispielsweise eine kleine Broschüre an alle Haushalte im Landkreis verteilt. Und weiter: „Die Katastrophenschutzvorsorge ist wie eine Lebensversicherung, sowohl in den Verwaltungen wie auch im Privaten. Wir hoffen zwar, sie nie zu brauchen, sind im Ernstfall aber dankbar, sie zu haben“, betont der Erste Landesbeamte.
Als untere Katastrophenschutzbehörde hat das Landratsamt die Aufgabe, die Bekämpfung von Katastrophen vorzubereiten, Katastrophen zu bekämpfen und bei der vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden mitzuwirken.
Die Städte und Gemeinden wirken im Katastrophenschutz mit und sind als Ortspolizeibehörden bei Ereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle für die Organisation und Durchführung von Maßnahmen, die der Gefahrenabwehr dienen, zuständig. Die Gemeinden sind darüber hinaus verpflichtet, Alarm- und Einsatzpläne für eigene Maßnahmen auszuarbeiten und regelmäßig fortzuschreiben, die im Einklang mit den Alarm- und Einsatzplänen des Landkreises als unterer Katastrophenschutzbehörde sein müssen.