Kreis Lörrach Für den Blackout gewappnet

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Ein anhaltender Stromausfall, Blackout genannt, hätte gravierende Folgen. Foto: pixabay

Die Kommunen im Landkreis Lörrach haben Notfallpläne für einen großflächigen Stromausfall erhalten. Damit wird die Grundlage für eine verbesserte Katastrophenvorsorge geschaffen.

Fällt flächendeckend und unkontrolliert der Strom aus, hat das gravierende Folgen – kein Licht, kein Internet, keine Supermarktkasse, kein Telefon. Um sich auf ein solches Szenario vorzubereiten, hat der Landkreis Lörrach zusammen mit allen Kommunen im Herbst 2022 das Planungsbüro KomRe AG beauftragt, eine einheitliche Arbeitshilfe für den konkreten Umgang mit Notfällen und Katastrophen im Landkreis zu entwickeln.

Ende Februar konnten die 37 Notfallpläne an den Landkreis, die Städte und Gemeinden übergeben werden, wie das Landratsamt mitteilt. Die Notfallpläne beinhalten eine individuelle Bestandsaufnahme für jede Kommune, die aufzeigt, wie gut sie für einen größeren Stromausfall gerüstet ist.

Verschiedene Aspekte

Beleuchtet werden Aspekte wie Notstromversorgung, Kommunikationsfähigkeit und Kraftstoffversorgung, aber auch die Arbeitsfähigkeit im Ernstfall, heißt es weiter. Auf Grundlage dieser Analyse enthalten die Pläne konkrete Handreichungen und Checklisten für die kommunalen Verwaltungen zur Vorbereitung auf Krisen- und Katastrophenlagen bei einem flächendeckenden Stromausfall. Daneben gibt es einheitliche Empfehlungen für den Aufbau eines Krisenstabs, die eine effektive Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsstab des Landkreises im Krisenfall sicherstellen.

Szenarien erstellt

Die Erkenntnisse des Projekts sind auf ein 96-stündiges Szenario eines Blackouts ausgerichtet, bieten jedoch mit den enthaltenen Handlungsempfehlungen und Informationen zu den relevanten kritischen Infrastrukturen auch eine Grundlage für andere Krisenszenarien. Die nun vorgelegten Notfallpläne sollen vor allem aufzeigen, wie die Krisenvorbereitung des Landkreises und seiner Kommunen optimiert werden kann. „Hier liegt es nun an uns als Verwaltungen, beim Landratsamt und auch den Kommunen, unsere Hausaufgaben zu machen und die Pläne als Grundlage zu begreifen, die für einen wirksamen Bevölkerungsschutz mit Leben gefüllt werden müssen“, erklärt Erster Landesbeamter Ulrich Hoehler.

Dabei seien die einzelnen Kommunen angehalten, ihre eigenen Vorbereitungen mit dem Landratsamt abzustimmen, um eine gute Zusammenarbeit im Katastrophenfall zu gewährleisten. Im Sommer soll darum gemeinsam mit den Städten und Gemeinden ein Abschluss-Workshop stattfinden, um die bis dahin erarbeiteten Strukturen weiter auszuarbeiten und fortzuführen.

Notfalltreffpunkte

Mit dem landkreisweiten Konzept für Notfalltreffpunkte ist bereits ein ganz konkretes Ergebnis des Projekts erreicht: Für die große Mehrheit der 35 Kommunen gibt es nun einsatzbereite oder sich in Planung befindliche Notfalltreffpunkte.

Diese dienen im Ernstfall als Sammelpunkt für Menschen, um dort in Krisensituationen Informationen, Anweisungen, Erste Hilfe und Verhaltenshinweise zu erhalten, ebenso können sie zur Koordination von Helfer dienen.

Eine ständig aktualisierte Übersicht über die vorhandenen und geplanten Notfalltreffpunkte hat der Landkreis unter www.loerrach-landkreis.de/notfalltreffpunkte zusammengetragen, informiert die Behörde. „Klar ist, dass Katastrophenschutz nur funktioniert, wenn alle zusammenarbeiten. Ohne die Unterstützung der Bevölkerung lassen sich große Krisen nicht bewältigen. Auch wenn die Gedanken an mögliche Katastrophen für den einen oder die andere lästig oder gar beängstigend sein mögen, ist jede erfolgreiche Krisenbewältigung auch immer darauf angewiesen, dass jeder Einzelne so gut wie möglich auf ein solches Szenario vorbereitet ist. Jeder sollte sich mit dem Thema persönlicher Krisenvorsorge auseinandersetzen“, erklärt Hoehler.

Broschüre verteilt

Als einen ersten Impuls in diese Richtung hat die Verwaltung Ende vergangenen Jahres beispielsweise eine kleine Broschüre an alle Haushalte im Landkreis verteilt. Und weiter: „Die Katastrophenschutzvorsorge ist wie eine Lebensversicherung, sowohl in den Verwaltungen wie auch im Privaten. Wir hoffen zwar, sie nie zu brauchen, sind im Ernstfall aber dankbar, sie zu haben“, betont der Erste Landesbeamte.

Als untere Katastrophenschutzbehörde hat das Landratsamt die Aufgabe, die Bekämpfung von Katastrophen vorzubereiten, Katastrophen zu bekämpfen und bei der vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden mitzuwirken.

Die Städte und Gemeinden wirken im Katastrophenschutz mit und sind als Ortspolizeibehörden bei Ereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle für die Organisation und Durchführung von Maßnahmen, die der Gefahrenabwehr dienen, zuständig. Die Gemeinden sind darüber hinaus verpflichtet, Alarm- und Einsatzpläne für eigene Maßnahmen auszuarbeiten und regelmäßig fortzuschreiben, die im Einklang mit den Alarm- und Einsatzplänen des Landkreises als unterer Katastrophenschutzbehörde sein müssen.

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