War das Programm in den ersten Wochen der Schulschließungen noch komplett gestoppt, so können Eltern mittlerweile eine Genehmigung für eine Schulbegleitung ihres Kindes beantragen. Dazu meinte Stickelberger: „Diese Regelung halte ich für problematisch. Das Einreichen solcher Anträge ist oftmals eine große Hürde für Bürger, die im Umgang mit den Behörden unsicher sind. Da kann schnell der Eindruck entstehen, dass nur Eltern, die sich entsprechend wehren können, Leistungen erhalten, während die anderen leer ausgehen.“
Außerdem seien die Mittel für die Schulbegleitung bereits im Haushalt des Landkreises eingeplant. Das Programm könne also ohne zusätzliche finanzielle Belastungen wiedereingesetzt werden.
Der Abgeordnete meinte auch, dass die aktuelle Regelung zusätzliche negative Folgen auf die Zukunft des Programms haben könne. Der komplette Wegfall der Zuschüsse stelle für die ausführenden Fachdienste ein großes finanzielles Problem dar. Die Lebenshilfe Lörrach verfüge über 70 ausgebildete Schulbegleiter, die auf diese Aufträge angewiesen seien.