Kreis Lörrach Keine Anerkennung

(sda)
Ein EU-Beschluss sorgt für Diskussionen. Foto: Archiv

Grenzgänger: Zwist um EU-Recht.

Aarau - Der Bund soll die neuen EU-Regeln für arbeitslose Grenzgänger nicht anwenden. Das will das Aargauer Kantonsparlament in einer Standesinitiative fordern. Demnach sollen EU-Grenzgänger weiterhin kein Arbeitslosengeld nach Schweizer Ansätzen erhalten.

Der Große Rat beschloss jüngst auf Anfrage der SVP, eine entsprechende Standesinitiative auszuarbeiten. Die Entscheidung fiel mit 77 zu 50 Stimmen. FDP und CVP stimmten dafür. Gegen die Standesinitiative sprachen sich SP, Grüne, EVP-BDP und GLP aus.

Mit der im Grundsatz beschlossenen Standesinitiative will das Kantonsparlament den Bundesrat auffordern, die neue EU-Richtlinie nicht zu übernehmen. Bevor die Initiative nach Bern abgeschickt wird, muss das Parlament erneut entscheiden. Der Kanton Aargau zählt rund 12 000 Grenzgänger. Allein aus Deutschland pendeln jeden Tag 8800 Arbeitnehmer in den Aargau.

Die EU- und Sozialminister hatten im Juni beschlossen, die geltende Regelung zu ändern. Arbeitslose Grenzgänger müssen ihre Ansprüche auf eine Arbeitslosenentschädigung im Land des Wohnsitzes anmelden.

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