Eine Anpassung der Verordnung dürfte zeitnah erfolgen und liegt dem Landratsamt noch nicht vor. „Entsprechend wird auch die Landesstrategie neu ausgerichtet werden müssen, auch hier haben wir bislang keine aktualisierten Informationen. Daher bleibt es derzeit bei den bisherigen Regelungen, die sich insbesondere auf bestimmte Zielgruppen beziehen. Ansprechpartner sind hier Ärzte und Apotheken sowie diejenigen Städte und Gemeinden, die bereits ein kommunales Testzentrum eingerichtet haben“, erklärt Pahl. In der bisherigen Erweiterung der Teststrategie in Form der kommunalen Testzentren sind die Städte und Gemeinden direkt angesprochen, eine Koordination auf Kreisebene ist nicht vorgesehen. „Es wird abzuwarten sein, welche Konkretisierungen es in Bezug auf diese Angebotsform seitens des Landes Baden-Württemberg hinsichtlich der kostenlosen Schnelltests geben wird.“