Kreis Lörrach Kontrolle der Beschäftigung Behinderter

Die Oberbadische

Kreis Lörrach. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind

Kreis Lörrach. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.

Zur Überprüfung, ob die Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2017 erfüllt wurde, müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2018 der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Geht die Anzeige verspätet ein oder ist sie unvollständig oder falsch ausgefüllt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Informationen per Telefon

Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der BA beschäftigungspflichtig sind, erhalten Anfang Januar 2018 das für die Anzeige erforderliche Bearbeitungsprogramm IW-Elan auf CD-ROM. Das Programm unterstützt bei der Bearbeitung und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter https://www.iw-elan.de kostenlos herunter geladen werden. Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden gebeten, das Programm anzufordern.

Fragen zum Anzeigeverfahren werden von Montag bis Freitag zwischen 9.30 und 11.30 Uhr unter der Telefonnummer 0721 / 823 7066 für Arbeitgeber aus dem Bezirk der Arbeitsagentur Lörrach beantwortet.

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