Kreis Lörrach Kreis will keinen Sonderweg bei der Bezahlkarte

Michael Werndorff
Die Bezahlkarte für Asylsuchende beschäftigt auch die Kreisverwaltung. Foto: pixabay

Nach dem Willen des Kreistags soll die Bezahlkarte für Asylbewerber im Landkreis schnellstmöglich eingeführt werden.

Und zwar entsprechend dem bundeseinheitlichen Verfahren und unter Berücksichtigung der vereinbarten Mindeststandards. Einen Sonderweg, wie von der CDU-Fraktion aufgezeigt, soll es indes nicht geben.

Der Beschluss in der jüngsten Kreistagssitzung am Mittwoch fiel mit zwölf Gegenstimmen. Im Vorfeld hatte die CDU-Fraktion einen Antrag zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber gestellt, der ein Arbeitsanreizsystem nach dem Vorbild des Landkreises Eichsfeld zur Seite gestellt werden soll.

Arbeitende Asylbewerber erhielten demnach ihre Leistung zur vollen Vergütung. Dies unterstütze die ohnehin schon laufende Aktion „Job-Turbo“ und habe nach Einschätzung der CDU-Fraktion das Potenzial, die damit erhofften Effekte für den Arbeitsmarkt noch zu verstärken.

Indes: Die in Eichsfeld in Thüringen eingeführte Karte entspreche nicht den bundeseinheitlichen Mindeststandards, wie die Kreis-Verwaltung erklärte. Vielmehr handele es sich um eine Art Gutscheinsystem, mit dem ein Teil der Asylbewerberleistungen als Guthaben transferiert wird und dann nur mit der Karte für die bestimmten Zwecke ausgegeben werden kann. Der Teil der Asylbewerberleistungen, welcher für die persönlichen Bedürfnisse als Taschengeld zur freien Verfügung steht, wird den Leistungsberechtigten laut Verwaltung weiterhin als Bargeld oder per Überweisung auf ein Konto ausbezahlt. Weiter betreffe der Arbeitsanreiz zudem nur Leistungsberechtigte, welche sich noch keine 18 Monate in Deutschland aufhalten, und beschränke sich darauf, Leistungsberechtigten so wenig Barmittel wie möglich zur Verfügung zu stellen, um sie zu motivieren, Arbeit aufzunehmen. Da für diesen Personenkreis häufig noch kein Integrations- oder Sprachkurs angeboten werden können, sei eine Arbeitsaufnahme in vielen Fällen praktisch gar nicht möglich.

Aus Sicht des Fachbereichs Aufnahme & Integration im Landratsamt handelt es sich bei dem „Arbeitsanreizsystem“ nicht wirklich um ein System, das Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aktiv und nachhaltig in Arbeit vermittele und damit einen Beitrag zur Integration leiste.

Um eine nachhaltige Integration in Arbeit zu erreichen, werde – auch im Hinblick auf den Job- Turbo – gemeinsam mit dem Jobcenter daran gearbeitet, Lösungen zu entwickeln. Klar sei, dass die gesetzlichen Vorgaben es nicht möglich machen, Leistungsansprüche mit Arbeitsaufnahme oder Bemühung um Arbeitsaufnahme zu verknüpfen. Das ändere sich auch mit Einführung der Bezahlkarte nicht, erklärt die Verwaltung. Die Nutzung einer solchen Karte würde Zusatzkosten verursachen, wie weiter zu erfahren war.

Margarethe Kurfeß (Grüne) wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass die Weichen für die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende bereits im November gestellt worden seien. Die hohen Flüchtlingszahlen seien eine schwierige Aufgabe für den Kreis, eine Karte werde das Problem aber nicht lösen. Im besagten Landkreis sorge die Karte nicht für positive Effekte, vielmehr seien ein bürokratischer Mehraufwand und Kosten damit verbunden. Sie sprach zudem von einem Medienrummel um die Bezahlkarte, was wohl den anstehenden Landtagswahlen geschuldet sei.

Eine derartige Karte in Form eines Sonderwegs könne nicht im Interesse des Kreises und der Migranten sein, befand Marion Caspers-Merk. Den drohenden Bürokratieaufwand monierte auch die AfD; man solle abwarten, zu welchen Ergebnissen die Modelllandkreise kommen. „Darauf brauchen wir nicht zu warten“, erklärte Landrätin Marion Dammann. In Deutschland gibt es bereits ein einheitliches Vorgehen. Bei dieser Karte sehe sie Vorteile, so die Landrätin.

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