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Kreis Lörrach Landratsamt rät zur Impfung

Die Oberbadische
Fleisch und Milchprodukte können bedenkenlos verzehrt werden, teilt das Landratsamt mit. Foto: Archiv

Tierseuche: Allgemeinverfügung zum Schutz vor Blauzungenkrankheit.

Kreis Lörrach - Nach einem amtlich festgestellten Ausbruch der Blauzungenkrankheit in einem Rinderbestand im Landkreis Rastatt wird ein landesweites Restriktionsgebiet eingerichtet, wie das Landratsamt gestern mitteilte. Der Fachbereich Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung legt daher mit sofort gültiger Allgemeinverfügung das gesamte Kreisgebiet als Sperrbezirk zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit fest.

Dies bedeutet eine generelle Meldepflicht für alle Wiederkäuerhaltungen, eine Mitteilungspflicht über entsprechende Krankheitsanzeichen und ein Verbot der Verbringung aus dem Sperrgebiet, sofern keine Ausnahmegenehmigung von der unteren Tiergesundheitsbehörde erteilt wurde, heißt es in der Mitteilung. Für das Verbringen innerhalb des Sperrgebietes bedarf es für Zucht-, Nutz- und Schlachttiere einer Erklärung des Tierhalters, dass bei den Tieren keine klinischen Symptome der Blauzungenkrankheit vorliegen. Dies betrifft Rinder, Schafe, Ziegen, gehaltene Wildwiederkäuer und Kameliden (unter anderem Lamas und Alpakas) sowie deren Embryonen, Samen und Eizellen.

Übertragung durch blutsaugende Mücken

Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Krankheit von Haus- und Wildwiederkäuern. Das Virus wird über blutsaugende Mücken übertragen und ist für den Menschen ungefährlich. Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können daher ohne Bedenken verzehrt werden, schreibt das Landratsamt.

Krankheitsanzeichen, die einen Ausbruch der Blauzungenkrankheit befürchten lassen, wie beispielsweise entzündete Schleimhäute, Gefäßstauungen, Schwellungen oder Blutungen, müssen sofort bei der unteren Tiergesundheitsbehörde gemeldet werden. Gegen die Seuche kann vorbeugend und jederzeit geimpft werden, bis zum anerkannten Impfschutz dauert es etwa drei Monate. Weitere Hinweise unter www.loerrach-landkreis.de/blauzunge. Der Erlass gilt zunächst für zwei Jahre.

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