Kreis Lörrach Lauter Ruf nach Fristverlängerung

Peter Ade
Genaues Hinschauen ist notwendig beim Immobilienerwerb und der Feststellungserklärung zur Ermittlung der Grundsteuer. Foto: Peter Ade

Grundsteuer: Neue Feststellungserklärung macht Kummer / Kritische Töne auch aus dem Finanzamt

Landesweit für lauten Ärger sorgt die vom Bund auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichtes in die Wege geleitete Reform der Grundsteuererklärung. Heftigen Protest gibt es auch aus Städten und Gemeinden des Landkreises. Steuerberater und selbst Finanzbeamte stöhnen unter zusätzlicher Arbeitsbelastung und einem „Haufen an Papierkram“. Der Ruf nach Fristverlängerung ist unüberhörbar.

Von Peter Ade

Kreis Lörrach. Der verbale Aufstand vieler Betroffener scheint Wirkung zu zeigen. Nach zum Teil heftigen Beschwerden von Eigentümern und Steuerberatern denkt Bundesfinanzminister Christian Lindner über eine Verlängerung der Abgabefrist für die sogenannte Feststellungserklärung für die Grundsteuer nach. „Ich mache mir auch Sorgen, wie das gegenwärtig abläuft“, zitiert die Deutsche Presseagentur den Politiker.

Aus der baden-württembergischen Landesregierung kommen ähnliche Signale: Zwar muss die Feststellungserklärung bis Ende Oktober den Finanzämtern zugeleitet sein, doch Finanzstaatssekretärin Gisela Splett sagte am Dienstag: „Es wird Erinnerungen geben, wenn man nicht fristgerecht abgibt – wahrscheinlich erst im nächsten Jahr.“

Noch ist Ferienzeit

Seit Anfang Juli hätten 17 Prozent der mehr als vier Millionen Eigentümer im Südwesten ihre Erklärung abgegeben, erklärte Splett. Die Finanzbehörden nähmen die Daten seit 1. Juli entgegen. Man erwarte aber, dass die Zahlen deutlich steigen. So sei gerade noch Ferienzeit. Zudem gebe es die Erfahrung, dass häufig erst kurz vor Fristende reagiert werde.

Unterdessen wird der Protest immer lauter: Von „behördlicher Schikane“ sprechen die einen. „Das ist Willkür ohnegleichen“, kommentiert ein Grundstücksbesitzer aus Schönau. Derweil kämpft sich Werner S. aus Kandern zusammen mit seinem Sohn durch einen Berg an Unterlagen, Briefen und Dokumenten. „Das ist nur noch nervig“, wettert der Kanderner.

„Die Hauptprobleme sind vor allem technischer Natur. Die Leute kennen sich mit der Software, der Finanzverwaltung, mit dem Elster-Programm nicht aus. Sie kommen durch den Prozess auch nur schleppend durch“, sagt Marc Wurster, der sich mit der neuen Grundsteuer auskennt. Schließlich ist er Aufsichtsratsvorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Baden.

Es droht ein Zuschlag

Bei verspäteten Anträgen droht ein sogenannter Verspätungszuschlag. Dessen Höhe legt der zuständige Finanzbeamte fest. Deswegen empfiehlt Wurster, sich rechtzeitig um den Antrag und die notwendigen Dokumente zu kümmern. Ob die Frist verlängert wird, sei nicht klar. „Sie ist aus meiner Sicht zu kurz bemessen, wenn man sieht, dass letztlich die Parlamente und Regierungen etwa vier Jahre Zeit hatten - und der Bürger soll es jetzt in vier Monaten bringen.“

Auch im Finanzamt Lörrach sind die Mitarbeiter zurzeit täglich mit der Materie beschäftigt. „Es ist selbst für Fachleute eine Herausforderung“, erklärte eine Beamtin, die anonym bleiben möchte, im Gespräch mit unserer Zeitung. Sie glaube im Übrigen nicht daran, dass es Sanktionen geben werde, wenn die Unterlagen nicht bis Ende Oktober bei der Behörde vorlägen.

Für den Antrag wird der Bodenrichtwert des Grundstücks benötigt. Dieser ist ein Durchschnittswert aus einigen Grundstücksverkäufen und die Basis für die Besteuerung. Die Grundstücksfläche steht im Kaufvertrag oder im Grundbuchauszug. Außerdem muss der Eigentümer angeben, ob die Immobilie überwiegend zum Wohnen benutzt wird.

Falls ja, fällt der Steuerbetrag niedriger aus. Anzugeben ist außerdem das Aktenzeichen des Informationsschreibens, das mittlerweile alle Besitzerinnen und Besitzer bekommen haben sollten.

„Elster“ macht Probleme

Grundsätzlich gilt: Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Immobilienbesitzer müssen daher eine Erklärung abgeben. Der Haken: In mehreren Gegenden im Südwesten sind die dafür nötigen Bodenrichtwerte nicht verfügbar, zum Beispiel in Efringen-Kirchen. Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer sollten die Erklärung in der Regel elektronisch über „Elster“ – in Ausnahmefällen per Formular – abgeben. Doch auch in Sachen Technik läuft es nicht rund: Die Steuer-Plattform meldete Probleme wegen des großen Andrangs. Bislang wird nicht ausgewiesen, welche Angaben die Steuerpflichtigen zu ihrer Grundstücksnutzung gemacht haben. Das Land hat deshalb eine Software-Korrektur angemahnt. Doch auch deren Umsetzung kann dauern.

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