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Kreis Lörrach „Meisterbrief hält auch jung“

Peter Ade
Den Eisernen Meisterbrief verlieh Kreishandwerksmeister Martin Ranz in Fischingen dem 87-jährigen Schreinermeister Erich Jahn. Foto: Peter Ade

Auszeichnung: Handwerk verleiht Briefe in Gold, Diamant und Eisen / Besuch bei Schreinermeister Jahn

Das Handwerk in der Region ist gut aufgestellt. Es gibt zahlreiche Fachbetriebe unterschiedlicher Branchen vom Automobil bis zur Zimmerei. Geführt werden die Firmen von erfahrenen Meistern. Einige sind seit vielen Jahrzehnten aktiv. So wundert es nicht, dass immer wieder Frauen und Männer geehrt werden, wenn sie den „Brief“ seit 40, 50 oder 60 Jahren besitzen.

Von Peter Ade

Kreis Lörrach. Das Handwerk wird wesentlich getragen von Persönlichkeiten, die auch bereit sind, in ehrenamtlicher Tätigkeit für seine Belange einzutreten. Ihr Wirken findet im Bereich der Kreishandwerkerschaft Lörrach und der Handwerkskammer Freiburg sichtbare Anerkennung.

Alle zwei Jahre findet normalerweise an zentraler Stelle eine größere Feier zu Ehren der Altmeister statt. Die Corona-Pandemie lässt das in Rheinfelden geplante Treffen derzeit allerdings nicht zu. Deshalb wurden die zuletzt „fälligen“ Goldenen, Diamantenen und Eisernen Meisterbriefe per Post den Jubilaren zugeleitet.

Den Goldenen Meisterbrief für 40 Jahre erhielten insgesamt 33 Frauen und Männer. Die Diamantene Ausführung für 50 Jahre wurde 55 Kollegen zuteil. Der Eiserne Meisterbrief für 60 Jahre ging an 37 Handwerker.

Besuch in Fischingen

Ganz sang- und klanglos wollte Kreishandwerksmeister Martin Ranz die Verleihung allerdings nicht über die Bühne gehen lassen. Deshalb begab er sich am gestrigen Mittwoch zusammen mit Daniel P. Herkommer, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, nach Fischingen im Rebland, um – stellvertretend für alle jubilierenden Kollegen – Erich Jahn den Eisernen Meisterbrief und ein kleines Geschenk persönlich auszuhändigen.

Vor mehr als 60 Jahren hatte Jahn die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt. Im Jahr 1969 gründete er in Fischingen einen Betrieb und freute sich in der Folge bald über Aufträge aus der ganzen Region. Gerne hätte er die Firma vor Ort erweitert, doch es fehlte dort der erforderliche Platz.

In der Konsequenz entschloss sich Jahn daher zur Umsiedlung nach Binzen. Im dortigen Gewerbegebiet „Am Dreispitz“ eröffnete er im Jahr 1985 seine neue Schreinerei, die heute von seinem Sohn Bernhard Jahn erfolgreich geführt wird.

In bester Laune

Der Firmengründer ist 87 Jahre alt und in bester Laune. Beim Besuch des Kreishandwerksmeisters und des Geschäftsführers der Kreishandwerkerschaft erzählte Jahn aus früheren Zeiten und zeigte lebhaftes Interesse am aktuellen Geschehen im Handwerk. Selbst sei er beruflich nicht mehr aktiv, sagte Jahn. Freilich übernehme er gerne noch kleinere Arbeiten in seinem Haus in Fischingen.

Ranz und Herkommer zeigten sich beeindruckt von den Schilderungen des 87-Jährigen: „Ihr Beispiel zeigt allen: Der Meisterbrief im Handwerk macht nicht nur erfolgreich, er hält auch jung”, sagte der Kreishandwerksmeister, der in Weil am Rhein selbst einen Schreinerbetrieb führt. An die Adresse des Jubilars sagte Ranz bei der Überreichung des Eisernen Meisterbriefs: „Meinen herzlichen Glückwunsch auch im Namen aller Innungsbetriebe zu diesem besonderen Jubiläum.”

Bedeutung des Briefs

Der Meisterbrief wird vom Prüfungsausschuss der Berufskammern des entsprechenden Berufs ausgestellt. Der Inhaber kann in die Handwerksrolle eingetragen werden und erhält damit die Berechtigung zur selbstständigen Führung eines zulassungspflichtigen Handwerks.

Weiterhin berechtigt der Meisterbrief zum Ausbilden von Lehrlingen sowie zum Führen des Titels Meister. Zur Prüfung zugelassen sind Frauen und Männer, die eine Gesellenprüfung im Handwerk oder eine andere Abschlussprüfung nachweisen können. Eine dreijährige Berufserfahrung im erlernten Beruf ist seit der Novellierung der Handwerksordnung nicht mehr notwendig.

Dem Abitur gleichgestellt

In Deutschland war der Meisterbrief als zwingende Voraussetzung, einen Handwerksbetrieb führen zu dürfen, auf bestimmte Berufe beschränkt. In der Novelle der Handwerksordnung aus dem Jahr 2004 wurde diese für zulassungsfreie Berufe abgeschafft. Auch für fast alle noch zulassungspflichtigen Berufe wurden die Möglichkeiten, mit alternativen Qualifikationen den Beruf selbstständig auszuüben, ausgebaut.

Inhaber eines Meisterbriefs in einem anerkannten Ausbildungsberuf können in allen Bundesländern ein beliebiges Hochschulstudium aufnehmen, soweit der Zugang dazu nicht aus etwaigen anderen Gründen (etwa Numerus clausus) eingeschränkt ist. Insofern ist die Meisterprüfung dem Abitur gleichgestellt.

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