In der Konsequenz entschloss sich Jahn daher zur Umsiedlung nach Binzen. Im dortigen Gewerbegebiet „Am Dreispitz“ eröffnete er im Jahr 1985 seine neue Schreinerei, die heute von seinem Sohn Bernhard Jahn erfolgreich geführt wird.
In bester Laune
Der Firmengründer ist 87 Jahre alt und in bester Laune. Beim Besuch des Kreishandwerksmeisters und des Geschäftsführers der Kreishandwerkerschaft erzählte Jahn aus früheren Zeiten und zeigte lebhaftes Interesse am aktuellen Geschehen im Handwerk. Selbst sei er beruflich nicht mehr aktiv, sagte Jahn. Freilich übernehme er gerne noch kleinere Arbeiten in seinem Haus in Fischingen.
Ranz und Herkommer zeigten sich beeindruckt von den Schilderungen des 87-Jährigen: „Ihr Beispiel zeigt allen: Der Meisterbrief im Handwerk macht nicht nur erfolgreich, er hält auch jung”, sagte der Kreishandwerksmeister, der in Weil am Rhein selbst einen Schreinerbetrieb führt. An die Adresse des Jubilars sagte Ranz bei der Überreichung des Eisernen Meisterbriefs: „Meinen herzlichen Glückwunsch auch im Namen aller Innungsbetriebe zu diesem besonderen Jubiläum.”
Bedeutung des Briefs
Der Meisterbrief wird vom Prüfungsausschuss der Berufskammern des entsprechenden Berufs ausgestellt. Der Inhaber kann in die Handwerksrolle eingetragen werden und erhält damit die Berechtigung zur selbstständigen Führung eines zulassungspflichtigen Handwerks.
Weiterhin berechtigt der Meisterbrief zum Ausbilden von Lehrlingen sowie zum Führen des Titels Meister. Zur Prüfung zugelassen sind Frauen und Männer, die eine Gesellenprüfung im Handwerk oder eine andere Abschlussprüfung nachweisen können. Eine dreijährige Berufserfahrung im erlernten Beruf ist seit der Novellierung der Handwerksordnung nicht mehr notwendig.
Dem Abitur gleichgestellt
In Deutschland war der Meisterbrief als zwingende Voraussetzung, einen Handwerksbetrieb führen zu dürfen, auf bestimmte Berufe beschränkt. In der Novelle der Handwerksordnung aus dem Jahr 2004 wurde diese für zulassungsfreie Berufe abgeschafft. Auch für fast alle noch zulassungspflichtigen Berufe wurden die Möglichkeiten, mit alternativen Qualifikationen den Beruf selbstständig auszuüben, ausgebaut.
Inhaber eines Meisterbriefs in einem anerkannten Ausbildungsberuf können in allen Bundesländern ein beliebiges Hochschulstudium aufnehmen, soweit der Zugang dazu nicht aus etwaigen anderen Gründen (etwa Numerus clausus) eingeschränkt ist. Insofern ist die Meisterprüfung dem Abitur gleichgestellt.