Kreis Lörrach Mietzuschuss soll steigen

Michael Werndorff
Mit der Erhöhung des Mietzuschusses will der Kreis gewährleisten, dass Sozialleistungsempfänger und Menschen mit geringem Einkommen weiterhin Zugang zum Wohnungsmarkt haben. Foto: Archiv

Sozialausschuss I: Kreis muss wegen steigender Mieten handeln. Folgen für das gesamte Mietniveau.

Kreis Lörrach - Steigende Mieten im Kreis Lörrach stellen Geringverdiener und Sozialleistungsempfänger vor große Probleme. Der Kreis will nun reagieren und zum Januar 2020 die maximal möglichen Mietzuschüsse zur Kaltmiete erhöhen. Das hat der Sozialausschuss jetzt einstimmig dem Kreistag empfohlen.

Die jetzt vorgeschlagene neue Festsetzung der angemessenen Mieten, die beim Bedarf von Grundsicherungsleistungen ALG II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anstelle eines qualifizierten Mietspiegels zugrunde gelegt wird, bedeutet eine rund zehnprozentige Erhöhung alleine durch die Wohngeldsätze, wie Dirk Werner, Fachbereichsleiter Soziales im Landratsamt, erklärte.

Für Lörrach, Weil am Rhein, Steinen und Grenzach-Wyhlen soll es im Zuge der Anhebung der Mietstufe sogar zu einer 20-prozentigen Erhöhung kommen. Nach Vorschlag der Verwaltung wird hier Mietstufe 5 angesetzt, da diese von der Datenlage nur um 0,04 Prozent abweicht. Die Rechtsprechung bestätigt in Vergleichsfällen diese Vorgehensweise, heißt es in der Sitzungsvorlage. Singlehaushalte erhalten dann in Stufe 5 insgesamt 480 statt bisher 391 Euro, ein Zweipersonenhaushalt kommt auf 576 Euro, bisher 469. Haushalte mit bis zu sechs Personen und einer Wohnfläche von 120 Quadratmetern können mit einer Erhöhung um 190 Euro rechnen. Im ländlichen Raum beträgt die Veränderung rund 34 Euro für einen Singlehaushalt mit 45 Quadratmetern.

„Wir halten diese Erhöhung für notwendig, aber auch ausreichend, um Sozialleistungsempfängern und Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zum Wohnungsmarkt weiterhin zu gewährleisten, meinte Werner.

Die letzte Anpassung erfolgte zum Januar 2016. Seither sei es deutlich schwieriger geworden, Wohnungen zu finden, bei denen die Mieten angemessen sind, weil sich das Mietniveau insgesamt erhöht habe. Die Grundlage für die Festsetzung der angemessenen Miete ist die ab 2020 in Kraft tretende Wohngeldreform.

Die Festsetzung wirkt sich im Landkreis Lörrach auf 4500 Bedarfsgemeinschaften, 1700 Empfänger von Grundsicherung und 200 Empfänger der Hilfe zum Lebensunterhalt aus. Insgesamt finanziert der Kreis rund 300 000 Quadratmeter Wohnfläche. „Jede Erhöhung der Angemessenheitsgrenze wirkt sich in Folge auf das gesamte Mietniveau aus“, kommentierte Werner die geplante Anpassung.

Diese werde sich ab nächstem Jahr schrittweise vollziehen und sich auf die Aufwendungen des Landkreises voraussichtlich erst im Jahr 2022 voll auswirken. Laut Sitzungsvorlage wird die Umsetzung zunächst mit einer halben Million Euro zu Buche schlagen, im Jahr 2021 sind es 1,5 und ein Jahr später zwei Millionen Euro. Im Gremium herrschte Einigkeit, die Empfehlung an den Kreistag fiel einstimmig.

CDU-Kreisrätin Diana Stöcker merkte an, dass man um diese Anhebung angesichts steigender Mieten nicht umhin komme. Dass diese Erhöhung notwendig sei, befand auch Annette Grether (Grüne).

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