Die jetzt vorgeschlagene neue Festsetzung der angemessenen Mieten, die beim Bedarf von Grundsicherungsleistungen ALG II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anstelle eines qualifizierten Mietspiegels zugrunde gelegt wird, bedeutet eine rund zehnprozentige Erhöhung alleine durch die Wohngeldsätze, wie Dirk Werner, Fachbereichsleiter Soziales im Landratsamt, erklärte.
Für Lörrach, Weil am Rhein, Steinen und Grenzach-Wyhlen soll es im Zuge der Anhebung der Mietstufe sogar zu einer 20-prozentigen Erhöhung kommen. Nach Vorschlag der Verwaltung wird hier Mietstufe 5 angesetzt, da diese von der Datenlage nur um 0,04 Prozent abweicht. Die Rechtsprechung bestätigt in Vergleichsfällen diese Vorgehensweise, heißt es in der Sitzungsvorlage. Singlehaushalte erhalten dann in Stufe 5 insgesamt 480 statt bisher 391 Euro, ein Zweipersonenhaushalt kommt auf 576 Euro, bisher 469. Haushalte mit bis zu sechs Personen und einer Wohnfläche von 120 Quadratmetern können mit einer Erhöhung um 190 Euro rechnen. Im ländlichen Raum beträgt die Veränderung rund 34 Euro für einen Singlehaushalt mit 45 Quadratmetern.