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Kreis Lörrach Mit anderthalb Kilo Marihuana im Zug erwischt

Die Oberbadische
Seit dem Drogenfund saßen beide Asylsuchenden in Untersuchungshaft. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Jugendschöffengericht: Bewährungsstrafen für zwei junge Asylsuchende aus Gambia / Ausgesprochen hoher Wirkstoffgehalt

Basel/Lörrach (dr). Zwei 20 und 22 Jahre alte Männer aus Gambia waren im Oktober am Badischen Bahnhof vom Deutschen Zoll mit beträchtlichen Mengen Marihuana festgenommen worden. Am Mittwoch wurden sie vom Jugendschöffengericht Lörrach zu einer Jugendstrafe von einem Jahr beziehungsweise einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Die beiden Männer hatten sich erst im Sommer 2017 in der Asyl-Gemeinschaftsunterkunft in Bad Säckingen kennengelernt. Es verbanden sie mehrere Gemeinsamkeiten. Sie stammten beide aus Gambia. Über mehrere Afrikanische Länder waren sie nach Libyen gelangt und über das Mittelmeer nach Italien gekommen. Nachdem sie einige Monate in Italien gelebt hatten, waren sie nach Deutschland weiter gezogen. Auch hier stellten sie einen Asylantrag, der bei beiden abgelehnt wurde. Beide Beschuldigte haben nach eigenen Angaben nie eine Schule besucht. Sie seien Analphabeten.

Am 31. Oktober des vergangenen Jahres waren sie gemeinsam nach Freiburg gefahren, um dort Marihuana zu besorgen und dieses nach Bad Säckingen zu bringen. Auf der Rückfahrt mussten sie am Badischen Bahnhof in den Interregio umsteigen. Die Beschuldigten saßen bereits im Zug. Eine Zollbeamtin wollte den 20-Jährigen kontrollieren. Dieser habe die Zöllnerin mit einem Schaffner verwechselt und die Frau zu seinem Kollegen im Nachbarabteil geschickt. Der habe den Fahrschein für beide.

Die Zöllnerin kontrollierte trotzdem den Rucksack des 20-Jährigen und fand ein Päckchen mit rund einem Kilogramm Marihuana. Daraufhin wurde auch der 22 Jahre alte Mitreisende kontrolliert. Fund: 581,9 Gramm Marihuana. Der Wirkstoffgehalt der beiden Päckchen war mit knapp 17 Prozent ausgesprochen hoch. Seither saßen beide in Untersuchungshaft.

Die Angeklagten ließen über ihre Verteidiger eine Erklärung abgeben. Darin räumten sie die Vorwürfe ein. Der 20-Jährige gab an, das Marihuana selber verkaufen zu wollen, um damit seinen Konsum zu befriedigen und Geld zum Leben zu haben. Der 22-Jährige sei nur als Kurier für einen Mann aus der Unterkunft in Bad Säckingen unterwegs gewesen. Dieser hätte ihm 20 Gramm zum Eigenbedarf versprochen. Den Namen dieses Auftraggebers wollte der Angeklagte aus Angst nicht nennen. Die Staatsanwältin beantragte für den 20 Jahre alten Angeklagten eine Jugendstrafe von 14 Monaten und für den 22-Jährigen nach Erwachsenenstrafrecht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Beide Strafen sollten nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Verteidiger sprachen sich indes für Bewährungsstrafen aus. Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Martin Graf verurteilte den 20-Jährigen zu einem Jahr Jugendstrafe und den 22 Jahre alten Angeklagten zu zehn Monaten Freiheitsstrafe. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt und ein Bewährungshelfer beigeordnet.

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