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Kreis Lörrach Mobil während der Fasnacht

Die Oberbadische
Die Hochphase der Fasnacht steht an. Foto: Archiv

Beim Regio-Verkehrsverbund Lörrach gelten einige Sonderregelungen.

Kreis Lörrach - Während der anstehenden Fasnachtszeit gelten beim Regio-Verkehrsverbund Lörrach (RVL) einige Sonderregelungen, wie es in einer gestern verschickten Mitteilung heißt.

Schüler

Die RVL-SchülerRegioCard berechtigt den Inhaber an „landeseinheitlichen“ Ferientagen zur ganztägig netzweiten Fahrt in den Verbünden TGO, RVF, VSB, RVL und WTV. Die beweglichen Fasnachtsferientage werden wie „landeseinheitliche“ Ferientage gehandhabt. Die Schülermonatskarte gilt also in der kommenden Woche vom 4. bis 8. März ganztags und netzweit in den genannten fünf Verbünden.

Tageskarte

In der Fasnachtszeit zwischen heute und dem 5. März gilt eine RVL-Tageskarte (SoloCard 24 oder TeamCard 24) ab Entwertung 48 statt 24 Stunden. Die jeweiligen Gültigkeitsbereiche (für bis zu drei RVL-Zonen oder für das RVL-Gesamtnetz) sowie die Mitnahmeregelungen bleiben unverändert.

Die SoloCard24 kostet sieben Euro für bis zu drei RVL-Zonen und 9,90 Euro für das RVL-Gesamtnetz. Sie berechtigt zur kostenlosen Mitnahme von bis zu zwei Kindern bis 14 Jahre oder allen Kindern einer Familie bis 14 Jahre.

Die TeamCard24 kostet zwölf Euro für bis zu drei RVL-Zonen und 16,50 Euro für das RVL-Gesamtnetz. Mit der TeamCard 24 können bis zu fünf Personen gemeinsam fahren.

Basler Morgestraich

Einige Verkehrsunternehmen im RVL bieten Sonderfahrten zum Basler Morgestraich am Montag, 11. März, an. Es gelten entsprechende Sondertarife der einzelnen Verkehrsunternehmen. Verbundfahrscheine und Zeitkarten sind in den Sonderfahrzeugen nicht gültig.

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