Kreis Lörrach Nächtliche Ausgangssperre kommt

Die Oberbadische
Die Corona-Infektionsrate ist nach wie vor zu hoch. Im Landkreis Lörrach soll nun eine nächtliche Ausgangssperre für eine sinkende Inzidenz sorgen. Foto: Die Oberbadische

Coronapandemie: Inzidenz seit drei Tagen über 200 / Hotspot-Erlass greift auch im Landkreis Lörrach

Kreis Lörrach - Nachdem der Landkreis nun drei Tage in Folge die Sieben-Tages-Inzidenz von 200 Neuinfektionen überschritten hat, wird zum Freitag, 11. Dezember, eine erweiterte Allgemeinverfügung in Kraft treten. Als neue Maßnahmen kommt nun ergänzend eine Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr hinzu.

Ausnahmen gibt es nur bei triftigen Gründen. Dazu zählen unter anderem berufliche Tätigkeiten, Arztbesuche oder die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen, wie das Landratsamt Lörrach gestern Abend mitteilte.

Gestern gab es im Landkeis 106 gemeldete Neuinfektionen. Die 7-Tages-Inzidenz sank damit leicht auf 205,2 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.

Verkaufsaktionen werden untersagt

Für den Einzelhandel gilt mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung darüber hinaus eine Untersagung von besonderen Verkaufsaktionen (zum Beispiel Räumungs- oder Schlussverkäufe, besondere Rabattaktionen), bei denen unter anderem aufgrund des Eventcharakters oder des erwarteten zusätzlichen Publikumsverkehrs ein größerer Zustrom von Menschen erwartet werden kann, wie aus der Mitteilung hervorgeht.

Neu hinzu kommt nach Maßgabe des Landes ebenfalls die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf Baustellen auch im Freien, soweit der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann.

Kontaktbeschränkung im privaten Bereich

Die bereits seit dem 4. Dezember bestehenden Beschränkungen gelten nach der neuen Allgemeinverfügung weiterhin: Demnach gilt im privaten Bereich eine Kontaktbeschränkung für maximal zwei Haushalte und insgesamt bis zu fünf Personen.

Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen bei der Berechnung der Personenzahl nicht mit. Ausnahmen für direkte Verwandte, die nicht im selben Haushalt leben, gibt es nicht mehr.

Zudem sind nun Veranstaltungen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bilden unter anderem religiöse Veranstaltungen sowie Demonstrationen, sofern geforderte Hygienemaßnahmen eingehalten werden.

Weiterhin sind alle Sportstätten geschlossen. Das beinhaltet nun auch den Schulsport, den Studienbetrieb sowie Freizeit- und Individualsport.

Zutritt nur mit FFP2-Maske oder Antigentest

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen nur nach vorherigem aktuellem negativem Antigentest oder mit FFP2-Atemschutzmaske oder vergleichbarem Standard (N95, KN95) betreten werden.

Die neue Verfügung ersetzt die bisherige vom 4. Dezember und gilt zunächst bis zum 21. Dezember. Sollte die Sieben-Tages-Inzidenz bis dahin an fünf Tagen in Folge den Wert von 200 unterschreiten, werden die Maßnahmen vorzeitig aufgehoben, heißt es abschließend.

 Die Allgemeinverfügung ist im Internet abrufbar unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen.

Aktuelle Zahlen

Die Zahl der aktiven Corona-Infektionen  in Landkreis liegt aktuell offiziell bei 685. Die Zahl der engen Kontaktpersonen in Quarantäne liegt bei 1.332.

Gestern wurden vier weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet. Es handelt sich um eine Person über sechzig Jahre, zwei Personen über 70 Jahre sowie eine Person über 80 Jahre. Insgesamt sind seit Beginn der Pandemie 94 Personen im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion gestorben.

Insgesamt 104 Personen mit Covid-19-Infektion werden in Krankenhäusern innerhalb und außerhalb des Landkreises behandelt, das sind fünf weniger als am Vortag. Davon werden elf Personen intensivmedizinisch betreut, von denen mittlerweile zehn beatmet werden müssen.

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