Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen bei der Berechnung der Personenzahl nicht mit. Ausnahmen für direkte Verwandte, die nicht im selben Haushalt leben, gibt es nicht mehr.
Zudem sind nun Veranstaltungen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bilden unter anderem religiöse Veranstaltungen sowie Demonstrationen, sofern geforderte Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
Weiterhin sind alle Sportstätten geschlossen. Das beinhaltet nun auch den Schulsport, den Studienbetrieb sowie Freizeit- und Individualsport.
Zutritt nur mit FFP2-Maske oder Antigentest
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen nur nach vorherigem aktuellem negativem Antigentest oder mit FFP2-Atemschutzmaske oder vergleichbarem Standard (N95, KN95) betreten werden.
Die neue Verfügung ersetzt die bisherige vom 4. Dezember und gilt zunächst bis zum 21. Dezember. Sollte die Sieben-Tages-Inzidenz bis dahin an fünf Tagen in Folge den Wert von 200 unterschreiten, werden die Maßnahmen vorzeitig aufgehoben, heißt es abschließend.
Die Allgemeinverfügung ist im Internet abrufbar unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen.
Aktuelle Zahlen
Die Zahl der aktiven Corona-Infektionen in Landkreis liegt aktuell offiziell bei 685. Die Zahl der engen Kontaktpersonen in Quarantäne liegt bei 1.332.
Gestern wurden vier weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet. Es handelt sich um eine Person über sechzig Jahre, zwei Personen über 70 Jahre sowie eine Person über 80 Jahre. Insgesamt sind seit Beginn der Pandemie 94 Personen im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion gestorben.
Insgesamt 104 Personen mit Covid-19-Infektion werden in Krankenhäusern innerhalb und außerhalb des Landkreises behandelt, das sind fünf weniger als am Vortag. Davon werden elf Personen intensivmedizinisch betreut, von denen mittlerweile zehn beatmet werden müssen.