Kreis Lörrach Neue Regeln für Besuche von Klinikpatienten

Die Oberbadische , aktualisiert am 21.05.2021 - 12:55 Uhr
Die Ausnahmeregelungen für Besucher in Krankenhäusern sind per Bundesverordnung ausgeweitet worden. Foto: Michael Werndorff

Kreis Lörrach   Wer als Patient in einer der Kliniken des Landkreises Lörrach liegt, kann ab sofort wieder einen Besucher pro Tag für eine Stunde empfangen, wenn dieser vollständig geimpft oder nach einer überstandenen Covid-Infektion mit Geimpften gleichgestellt ist.  Ein negativer Test reicht nicht aus, weder PCR- noch Antigen-Schnelltest.

Ein Nachweis über "geimpft" oder "genesen" ist zwingend erforderlich und kann etwa über einen Impfpass oder einen positiven PCR-Test erbracht werden, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt ist.  

Die Besucher  müssen sich zwingend an die Hygienemaßnahmen halten.

Besuche von Patienten der Geriatrie, der Onkologie, der Intensivstationen und der Covid-Stationen bleiben auch für geimpfte und gleichgestellte Personen weiterhin nicht möglich, bedauert die Kreisklinik in einer Mitteilung. 

Für Personen, die keinen Nachweis über ihre Impfung oder Genesung vorweisen können, bleibt das generelle Besuchsverbot bestehen.

Es gelten wenige definierte Ausnahmen, etwa für Begleitpersonen minderjähriger oder dementer Patienten oder die Sterbebegleitung.

Die Besuchsregelungen für das St. Elisabethen-Krankenhaus bleiben unverändert bestehen und sind dessen Website zu entnehmen.

„Wir freuen uns sehr, dass unsere Patienten nach knapp sieben Monaten der nahezu vollständigen Schließung endlich wieder Besucher empfangen können“, berichtet der medizinische Geschäftsführer Bernhard Hoch. Möglich werden diese ersten Öffnungsschritte durch eine Verordnung der Bundesregierung, die Ausnahmen für geimpfte oder genesene Besucher regelt.

Weitere Infos: Die detaillierten Regelungen und Voraussetzungen sowie ein Formular zur Besucherregistrierung, das ausgefüllt mitgebracht werden kann, sind auf der Website der Kreiskliniken zu finden.

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