Kreis Lörrach Noch ein weiter Weg zur Barrierefreiheit

Die Oberbadische
Im Alltag haben Menschen mit Handicap vielfach mit Hindernissen zu kämpfen. Foto: dpa/Daniel Maurer

Nahverkehr: Bisher sind nur zwei Prozent der Bushaltestellen im Landkreis behindertengerecht /Gerade im ländlichen Raum gibt es Ausnahmen bei den entsprechenden Fristen

Insgesamt 626 Bushaltestellen gibt es im Landkreis Lörrach. Nach den Vorgaben des Bundes muss bis zum Jahr 2022 jede dieser Haltestellen barrierefrei ausgebaut sein – ein Ziel, das gerade im ländlichen Raum illusorisch ist, wie in der jüngsten Sitzung des Umweltausschusses deutlich wurde.

Von Adrian Steineck

Kreis Lörrach. Dagmar Munzig, Fachbereichsleiterin Verkehr, nannte zunächst einige Zahlen. So fallen von den 626 Bushaltestellen im Landkreis Lörrach allein 452 in die Haltestellenkategorie sechs des Nahverkehrsplans, da sie außerörtlich liegen. Konkret heißt das, dass diese Haltestellen eine mittlere Nachfrage bei regelmäßiger und unregelmäßiger Bedienung haben. Damit ist das Erreichen der Barrierefreiheit hier aus zeitlichen, wirtschaftlichen sowie aus Nützlichkeitserwägungen heraus für die betroffenen Städte und Gemeinden nicht kurzfristig möglich. Hier hat der Landkreis einige Jahre länger Zeit: Für diese 452 Haltestellen gilt vorläufig eine Ausnahme von der Barrierefreiheit bis zum 31. Dezember 2025.

Nur zwei Prozent der Haltestellen barrierefrei

Bisher sind gerade einmal zwei Prozent aller Bushaltestellen im Landkreis barrierefrei, wie Munzig darlegte. Aber selbst diese erfüllen die Vorgaben des Bundes nicht vollständig. „Eigentlich gehört zur Barrierefreiheit auch ein Fahrplan in Blindenschrift, den gibt es momentan aber an keiner Haltestelle im Landkreis“, sagte die Fachbereichsleiterin Verkehr.

Welche Ausnahmen es von der Regelung gibt

Ausnahmen gibt es auch für Haltestellen der Kategorien eins und zwei. Diese Haltestellen bilden laut dem Nahverkehrsplan wichtige Verkehrsknotenpunkte mit vielen Umsteigern und hohem Fahrgastaufkommen. Sie weisen teilweise bereits heute barrierefreie Elemente auf, können aber nicht als vollständig barrierefrei gewertet werden. Zu den 45 Haltestellen dieser Kategorien im Landkreis zählen etwa die Haltestelle Dreiländerbrücke in Weil am Rhein sowie die Haltestellen Gewerbeschule und Engelplatz in Lörrach. Hier gelten ebenfalls Ausnahmen bis zum 31. Dezember 2025.

Gar noch längere Ausnahmen gelten für die Haltestellen Bahnhof/Zentrum und Rathaus (jeweils Weil am Rhein). Da es hier Pläne im Zusammenhang mit der Verlängerung der grenzüberschreitenden Tramlinie acht gibt, die für die Jahre 2024 bis 2028 vorgesehen ist, sind diese Haltestellen bis 31. Dezember 2028 von der Barrierefreiheit ausgenommen.

Insgesamt elf Haltestellen der Kategorie drei gibt es im Landkreis. Diese haben eine mittlere Nachfrage bei regelmäßiger Bedienung mit Umsteigern und sind bis zum 31. Dezember 2024 von der Barrierefreiheit ausgenommen.

Gemeinden werden aktiv

Einige Gemeinden sind bereits aktiv geworden und haben entsprechende Planungen für den Ausbau der Barrierefreiheit ergriffen, legte Dagmar Munzig dar. Aus den bereits vorhandenen und weiter hinzugekommenen Daten zum Stand der Barrierefreiheit erarbeitet die Verwaltung jetzt ein im Wesentlichen vollständiges Haltestellenkataster respektive eine Datenbank, die laufend aktualisiert werden kann. Die Verwaltung werde zudem weiter eng mit den Städten und Gemeinden zusammenarbeiten, damit von dort eigene konkrete Pläne für die Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) entstehen.

Was die Räte sagen

Christian Renkert (CDU) begrüßte den Beschlussvorschlag und die Empfehlung an den Kreistag ausdrücklich. Ulrich May (Freie Wähler) appellierte an die Verwaltung, dass man die Städte und Gemeinden mit der Umsetzung der Barrierefreiheit nicht überfordern solle. Klaus Eberhardt (SPD) erinnerte daran, dass es allein in Rheinfelden 130 Haltestellen gibt.

Abschließend wurde im Umweltausschuss einstimmig beschlossen, die vorgestellte Liste von Ausnahmen in dieser Form an den Kreistag weiterzureichen.

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