Anfrage gestellt
In der jüngsten Kreistagssitzung bezog die Kreisverwaltung dazu Stellung. „Viele Flächen befinden sich nicht im Eigentum von Bund oder Land und hätten somit eine wesentliche Grundvoraussetzung der Abfrage nicht erfüllt“, hieß es. Bei anderen Flächen habe es eventuell Um- oder Ausbaupläne gegeben oder sie standen aus Artenschutzgründen nicht zur Verfügung. Die Verwaltung hat beim Landesverkehrsministerium nachgefragt. Die Antwort steht derzeit noch aus.
„Die Straßenbauverwaltung hat die bauliche Verkehrssicherheit zu gewährleisten; dabei geht es um Abstandsflächen und die Vermeidung von Einwirkungen auf den Straßenraum“, wird weiter mitgeteilt. So müsste bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen grundsätzlich ein Abstand von 20 Metern, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, eingehalten werden.