„Wir sind gescheitert, weil uns die Stellungnahme des Landkreises für die Folgekosten fehlte“, meinte Perschke. Gleichwohl sprach sie vor dem Hintergrund der Eilentscheidung auf Erweiterung der Plätze von einer guten Zusammenarbeit mit der Kreispolitik. Ärgerlich sei gewesen, dass anfangs nicht klar kommuniziert wurde, dass es seitens der Kreisverwaltung besagte Stellungnahme brauchte. „Diese Forderung wurde nachgereicht, und wir fühlten uns regelrecht überrannt. Zusätzlich erschwerten kurze Fristen die Situation“, berichtete Perschke. Zudem mangele es an Transparenz, monierten Perschke und Throm. Es sei nicht bekannt, welche Institutionen finanziell bedacht würden.
Zum Programm: Das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ fördert die Schaffung von Frauenhausplätzen. Mit dem Bundesförderprogramm sollen Versorgungslücken geschlossen werden, indem neue räumliche Kapazitäten und innovative Wohnformen für Frauen geschaffen werden, die von Gewalt betroffen sind und gemeinsam mit ihren Kindern Schutz suchen. Das Bundesförderprogramm formuliert dabei folgende Ziele: Innovativer Ausbau der Einrichtung des Hilfesystems, Verbesserung der Erreichbarkeit und Zugänglichkeit des Hilfesystems, Erprobung von innovativen Schutz- und Unterstützungsmodellen sowie das Schließen der dringendsten Lücken des Schutz- und Hilfesystems. Die Landeskonzeption – die Länder sind verpflichtet, Projektanträge nach Erfüllung der Zielvorgaben und unter Berücksichtigung des Innovationsgrades zu bewerten – umfasst ebenfalls diese Ziele und hat diese noch erweitert um das Ziel „Schließen von weißen Flecken im Land“.
„Wir verstehen uns immer noch als einen weißen Fleck“, kommentierte Throm die Kriterien. Die Regio sei unterversorgt, eigentlich bräuchte es 59 Plätze.
Wie das Landratsamt erklärte, treffe die Entscheidung über die Priorisierung der Förderanfragen ein Fachbeirat auf Landesebene. In der Förderrunde für 2022 konnte das Projekt des Frauenhauses Lörrach leider nicht berücksichtigt werden, da unter anderem sehr innovative Projekte in bisher komplett unversorgten „weißen Flecken“ eingereicht wurden, heißt es weiter.
„Ob eine Förderung des Projektes im vergangenen Jahr hätte erfolgen können, kann nach Aussage des Landes nicht pauschal gesagt werden, da auch im Jahr 2020 eine Vielzahl von Kriterien Grundlage für die zu treffenden Entscheidungen waren“, schreibt die Behörde. Derweil ist Throm der Ansicht: „Die Wahrscheinlichkeit, die Fördermittel zu erhalten, wäre hoch gewesen, hätte der Kreistag dem Gesamtpaket damals zugestimmt.“
Plan B: Die Ablehnung des Antrags stellt für den Verein einen Rückschlag dar. Aufgeben sei aber keine Option, machten Perschke und Throm deutlich. Nun verfolge der Verein Plan B. Dieser sieht vor, Geld einzuwerben, um eine geeignete Immobilie zur Schaffung dringend benötigter weiterer Plätze erwerben zu können. „Wir müssen jetzt eine andere Finanzierung auf die Beine stellen“, so Throm, zum Beispiel über Spenden, die Aktion Mensch oder das Deutsche Hilfswerk, wobei es auch Eigenmittel brauche.
Das Geld einzuwerben sei mühselig und kräfteraubend, schließlich liefe dies neben der eigentlichen Arbeit für das Frauenhaus. „Aber wir bleiben dran, denn der Bedarf ist nach wie vor sehr groß“, verwies sie auf die hohe Zahl abgewiesener Frauen. Alleine im vergangenen Jahr konnten 87 Frauen und 105 Kinder nicht aufgenommen werden.