Stichwort Privatwald: Welche Aufgaben und Pflichten haben Privatwaldbesitzer mit Blick auf eventuelle Sturmschäden?
Grundsätzlich gilt: Bäume, die ein Sturm umwirft, können leichter von Schädlingen befallen werden, Fichten sind davon am ehesten betroffen. Daher ist es aus Waldschutzgründen nötig, betroffenen Areale schnell aufzuarbeiten. Ein Privatwaldbesitzer hat dies grundsätzlich auf eigene Kosten zu machen, allerdings gibt es Förderprogramme, die einen Teil der Aufwendungen übernehmen.
Nicht zu vergessen ist das sogenannte Nachbarrecht: Sollte zum Beispiel ein Weg, der zu weiteren Privatwäldern führt, wegen der Sturmschäden versperrt sein, besteht schneller Handlungsbedarf. Übrigens: Es liegt im Eigeninteresse aller Waldbesitzer, das anfallende Holz einer sinnvollen Verwertung zuzuführen. Daher sollte das Sturmholz nicht zu lange liegen.
Hitze und Trockenheit setzen Wäldern zu. Mit einem gezielten Umbau wird gegengesteuert.
Vorweg: Waldumbau bedeutet unter anderem, standortgerechte Baumarten anzupflanzen. Damit lässt sich auch eine Stabilisierung gegenüber Wind erreichen. Das reicht allerdings nur für Normalsituationen aus, bei großen Windgeschwindigkeiten können auch stabile Bäume von Stürmen geworfen und gebrochen werden.
Das Risiko wird also abgesenkt; komplett aus der Welt schaffen lassen sich Sturmschäden indes nicht. Wichtig in dem Zusammenhang ist die Stabilisierung der Wälder über Durchforstungen – es gibt klare Korrelationen zwischen einer Kronenbreite und dem Wurzelballen. Kurzum: Wenn Wälder eine längere Zeit unbewirtschaftet gelassen werden, ist die Verwurzelung des Einzelbaums eher gering. Eine Durchforstung führt zu einer Stabilisierung.