Deshalb würden viele Einrichtungen fünf Prozent der Kapazität für die Kurzeitpflege in die Vollzeitpflegeplätze je nach Bedarf „einstreuen“, anstatt nötige Investitionen für sogenannte solitäre, also feste, Plätze vorzunehmen. „Aber auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen sich dringend ändern, wenn Familien von Pflegebedürftigen entlastet werden sollen“, betonte die Referentin. In einem Positionspapier mit dem Titel „Zukunftsorientierte Kurzzeitpflege“, an dem Gramer als Autorin mitgewirkt hatte, wurden einige Vorschläge konkretisiert. Das Papier wurde zusammen mit den unter dem Caritasverband zusammengeschlossenen Praktikern und Trägern in Baden-Württemberg – der Arbeitsgemeinschaft Altenhilfe, Hospizarbeit und Pflege (Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg) und dem Netzwerk Alter und Pflege (Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart) erstellt.
Um das Angebot in der Kurzzeitpflege zu verbessern, fordert der Wohlfahrtsverband unter anderem eine Öffnungsklausel in der Landesheimbauverordnung. Die Träger sollen beim Ausbau stationärer Kurzzeitpflegeeinrichtungen bauliche und räumliche Flexibilität erhalten und individueller planen können.
Die Klientel sei sehr unterschiedlich, hob die Referentin hervor. „Manche Angehörige suchen nach einer Zwischenlösung für den Urlaub, einer Verhinderungspflege, manche nach einer Unterbringungsmöglichkeit nach einem Krankenhausaufenthalt, einer rehabilitativen Kurzzeitpflege.“ In diesem Fall müsse eine langfristige Pflege verhindert werden.