Deutsche Kfz-Werkstättenbetreiber sehen sich laut der Mitteilung weiter einer großen Unsicherheit und einem enormen Bürokratieaufwand gegenüber, wenn sie Aufträge von Kunden aus der Schweiz annehmen. Auch eine Handreichung der Generalzolldirektion, die mit der Europäischen Kommission über die vergangenen Monate abgestimmt wurde, vereinfache die Situation nicht wesentlich. „Die Handreichung für die Kfz-Betriebe und die Handwerkskammern sind eine erste Hilfestellung. Die Komplexität der Zollverfahren stellt die KFZ-Betriebe aber weiterhin vor große Schwierigkeiten“, bewerten Felix Schreiner und Armin Schuster die nun von der Generalzolldirektion versandte Handreichung.
Die Generalzolldirektion hat eine Liste mit Tätigkeiten erstellt, anhand derer die Abgrenzung der beiden zollrechtlichen Verfahren der „Vorübergehenden Verwendung“ und der „Aktiven Veredelung“ besser möglich sein soll. Zudem wurden die beiden Abgeordneten darüber informiert, dass eine weitergehende Vereinfachung der bürokratischen Vorgaben nicht möglich sei. Somit wird es vorerst dabei bleiben, dass Werkstätten bei wertsteigernden Tätigkeiten, die in das Verfahren der „Aktiven Veredelung“ fallen, hohe finanzielle Sicherheitsleistungen hinterlegen müssen. „Das ist enttäuschend. Es geht dabei schnell um Millionenbeträge, die ein kleines Unternehmen hinterlegen muss, damit Aufträge angenommen werden können. Das ist für die meisten nicht machbar und behindert damit den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr“, schreiben die CDU-Bundestagsabgeordneten in ihrer jüngst verschickten Mitteilung.